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Verbraucherzentrale gibt Tips für Onlineauktionen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Bei Online-Versteigerungen kommen hierzulande inzwischen Waren für über eine Milliarde Euro unter den Hammer: Von CD’s über DVD-Player bis hin zu Waschmaschinen ist hier alles zu kriegen. Neben gewerblichen Versteigerungen von Neuwaren bieten auch private Verkäufer auf den Websites der virtuellen Auktionshäuser ihre "Schätzchen" feil - per Mausklick bekommt der Meistbietende dann den Zuschlag. Und überweist in der Regel den Kaufbetrag, bevor die Ware zugesandt wird. "Und hier zeigt der elektronische Deal dann manchmal Tücken", weiß die Verbraucher-Zentrale NRW von einigen schwarzen Schafen zu berichten, die das Geld zwar einstreichen, aber dann mangelhafte oder überhaupt keine Ware an den Käufer auf die Reise schicken.

Damit das vermeintliche "Online-Schnäppchen" nicht zum teuren Ärgernis wird, sollten beim Mitbieten und Ersteigern folgende Tipps beachtet werden:

  • Nachdem bei einer Auktion der Hammer gefallen ist, beurteilen die Teilnehmer die Abwicklung. Diese Bewertungen werden gespeichert und können somit beim nächsten Deal vom Käufer beziehungsweise Verkäufer eingese-hen werden. Sie geben erste Hinweise auf die Seriosität. Allerdings lässt sich nicht ausschließen, dass dabei gemogelt wird.
     
  • Manche Auktionshäuser vergeben "Gütesiegel" an Anbieter. Wer ein ent-sprechendes Zeichen aufweist, hat per Ausweiskopie seine Identität und Adresse checken lassen und versteckt sich nicht hinter einer beliebigen E-Mail-Adresse. So kann bei Pannen wenigstens ein Ansprechpartner ermittelt werden.
     
  • Vor einer Auktion sollten sich Mitbieter über den Neu- bzw. Marktpreis infor-mieren und sich fürs eigene Gebot ein Limit setzen. So vermeidet man, sich im Wettfieber zu viel zu hohen Geboten hinreißen zu lassen.
     
  • Insbesondere bei teuren Waren empfiehlt es sich, vor dem Gebot Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen. Per E-Mail kann zum Beispiel nach der Herkunft oder den Gründen für das günstige Angebot gefragt werden. Antwortet der Verkäufer nicht oder ist die Auskunft zur Ware unzureichend, Finger weg!
     
  • Beim Ersteigern eines Computers, Notebooks oder einer Digitalkamera wer-den meist größere Summen fällig. Damit bei Bezahlung und Warensendung alles glatt läuft, gibt es bei manchen Auktionshäusern einen so genannten "Treuhandservice" (oder eine "Treuhand-Option"). Dabei zahlt der Käufer den Kaufbetrag auf ein "neutrales" Konto ein. Der Verkäufer wird über den Ein-gang des Geldes informiert und schickt die Ware ab. Hat der Käufer die Ware geprüft und sie für gut erklärt, wird die Kaufsumme an den Verkäufer ausgezahlt. Dieser Service kostet den Verkäufer in der Regel ein Prozent des Warenwertes und lohnt sich erst bei teureren Produkten, sorgt aber für eine sichere Geschäftsverbindung.
     
  • Wird die Ware als Paket geliefert, kostet das mehr Porto, aber der Inhalt ist dafür versichert. Auch diese Entscheidung hängt von der Höhe des Kaufpreises ab; für eine CD lohnt es sich kaum, für einen Computer schon.
     
  • Hat der Käufer den fälligen Betrag überwiesen, die Ware aber nicht erhalten, sollte er dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen. Zwei Wochen reichen in der Regel aus. Danach kann man vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurückverlangen.
     

Mehr Informationen gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucher-Zentrale NR.