Verbraucherschützer warnen vor Medikamentenkauf in Online-Auktionen
Stand: 25.05.2005
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Düsseldorf (dpa) - Der verbotene Verkauf von Medikamenten in Internet-Versteigerungen nimmt nach Ansicht von Verbraucherschützern gefährliche Züge an. In Privatauktionen würden immer wieder verschreibungspflichtige Mittel wie die Anti-Baby-Pille auftauchen, sagte der Gesundheitsexperte der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale, Wolfgang Schuldzinski, am Mittwoch in Düsseldorf. "Der Privatverkauf ist gesetzlich verboten. Dennoch versagen bei den Online-Marktplätzen die Sicherheitssysteme."
Lediglich das führende Auktionshaus E-Bay sperre solche Angebote, dies aber oft erst nach einigen Tagen. Sofort-Käufe, bei denen die Bieter nicht auf das Ende der Auktion warten müssen, werden dagegen nicht unterbunden. "Wir verlangen von den Auktionshäusern, dass sie ihren Pflichten besser nachkommen", sagte Schuldzinski.
Auch Apotheken, die nach einer behördlichen Registrierung offiziell Medikamente in Online-Auktionshäusern verkaufen dürfen, verstiessen mit ihren Versteigerungen häufig gegen gesetzliche Bestimmungen. So sei es möglich, Schmerz-, Schlaf- und Grippemittel ohne Warnhinweis in riesigen Mengen zu ersteigern. "In einer normalen Apotheke ist der Apotheker verpflichtet, grosse Mengen nicht herauszugeben", sagte Schuldzinski.
Die Verbraucherzentrale NRW blickt in ihrer Jahresbilanz für 2004 auf eine deutlich höhere Zahl von Verbrauchernachfragen zurück. Nach 4 Millionen Anfragen im Vorjahr seien diesmal 4,5 Millionen eingegangen. Die Zahl der persönlichen Kontakte in den Beratungsstellen sei gleich geblieben, zugenommen hätten nur die Nachfragen per Internet. Wirtschaftlich habe die Organisation das Jahr mit einem Minus von 100 000 Euro abgeschlossen, wofür die gesunkene finanzielle Förderung des Landes vorantwortlich sei.