Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Verbraucherschützer fordern Strafen für Abo-Fallen im Internet

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin (AFP) - Verbraucherschützer haben wirksame Strafen gegen Abo-Abzocke im Internet gefordert. Internet-Nutzer sollen den Vertrag kündigen und Schadenersatz verlangen können, wenn ihnen unwissentlich ein Abonnement untergeschoben wurde, erklärte der Dachverband der Verbraucherzentralen (vzbv) am Freitag in Berlin. Darauf solle die Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken drängen. Außerdem sollten unrechtmäßige Gewinne der Firmen eingezogen werden. Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen die Internet Service AG. Danach müsse die Firma künftig nur ihre Internetseiten ändern, eine Strafe oder konkrete Folgen für geschädigte Kunden gebe es aber nicht. (Az. 17 O 490/06).

Viele Anbieter verdienten laut Verbraucherschützern viel Geld mit Kunden, die dachten, kostenlos SMS, Gewinnspiele, Downloads, Testfahrten oder Ahnenforschung zu bekommen, erklärten die Verbraucherschützer. In Wahrheit würden den Internetnutzern Abonnements untergeschoben, bei denen die Nutzer monatlich viel Geld ohne Gegenleistung zahlen müssten. Die Folge seien Rechnungen, Mahnungen und Drohungen von Inkassofirmen. Eine wirksame Handhabe gebe es gegen Anbieter bisher nicht, monierten die Verbraucherschützer.

Der vzbv riet geprellten Kunden, die Rechnung nicht zu bezahlen und dem Unternehmen den von den Verbraucherzentralen entworfenen Musterbrief zu schicken. "Uns ist bisher kein Fall bekannt, in dem daraufhin weitere Konsequenzen folgten", sagte vzbv-Sprecher Christian Fronczak. Problematisch sei es jedoch, wenn der Kunde schob bezahlt habe. "Dann ist es zu spät, dann kommt man nicht mehr zu seinem Geld."