Verbraucherschützer: "Bing Streetside" vorab widersprechen
Stand: 12.04.2011
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Berlin - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Möglichkeit eines Vorabwiderspruchs gegen die Veröffentlichung von Bildern beim geplanten Straßenbilder-Dienst "Bing Streetside" von Microsoft gefordert. Es würde nicht ausreichen, dass sich der Software-Konzern an den Datenschutz-Kodex für Geodaten-Dienste hält, kritisierte der Verband am Dienstag. "Wer es mit dem Datenschutz ernst meint, muss Verbrauchern die Möglichkeit geben, vorab Widerspruch einzulegen", erklärte vzbv-Chef Gerd Billen.
Microsoft beginnt im Mai in Deutschland mit den Kamerafahrten für seinen Straßenbilder-Dienst. Als erstes will das Software-Unternehmen Straßenzüge und öffentliche Plätze in den bayerischen Städten Nürnberg, Fürth, Erlangen und Augsburg aufnehmen.
Anschließend sollen die Kameraautos durch etwa 50 Städte und Regionen in ganz Deutschland fahren. Das erste deutsche Bildmaterial des Dienstes "Bing Maps Streetside" soll laut Microsoft voraussichtlich im Sommer in den Kartendienst des Microsoft-Portals Bing integriert werden.
Mieter und Hausbesitzer sollen direkt nach der Veröffentlichung die Möglichkeit erhalten, ein Unkenntlichmachen ihrer Häuser zu beantragen. Ein Online-Widerspruch soll demnach binnen 48 Stunden bearbeitet werden. Mit dieser Regelung erfüllt Microsoft die Anforderungen des kürzlich unterzeichneten Datenschutz-Kodex für sogenannte Geodaten-Dienste. Microsoft-Konkurrent Google hatte nach massivem öffentlichen Druck auch einen Vorab-Widerspruch für seinen Dienst Street View ermöglicht.