Verbraucher- und Datenschutzgesetz fürs Internet gefordert
Stand: 06.12.2010
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Berlin - Die Verbraucher- und Datenschutzrechte im Netz sollen nach Einschätzungen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gesetzlich festgelegt werden. Die Bedürfnisse der Verbraucher, ihr Recht auf Transparenz und einen aktiven, informierten Umgang mit ihren Daten müssen als Grundprinzip für das Internet der Zukunft festgelegt werden. Dies forderte vzbv-Chef Gerd Billen am Montag in Berlin.
Beim IT-Gipfel der Bundesregierung am Dienstag kämen solche Fragen zu kurz, ergänzte Schaar. Beide legten daher einen Fünf-Punkte-Plan vor.
Zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen von Internetnutzern müssen laut den Forderungen ein einklagbares Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung von Daten gehören sowie das Verbot, personenbezogene Daten zusammenzuführen und zu verknüpfen. Freiwillige Selbstverpflichtungen der Internetbranche müssten kontrolliert und die Nichteinhaltung auch bestraft werden. Auch Internetdienste aus den USA müssten sich an europäisches Recht halten. Bei der Entwicklung neuer Technologien müsse der Datenschutz frühzeitig berücksichtigt werden. Nutzer müssten Informationen über die Erhebung und die Verarbeitung von Daten verstehen und leicht abrufen können.
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) warnte die IT-Wirtschaft davor, das Thema Datenschutz zu vernachlässigen. Langfristig Erfolg werde im Internet nur haben, wer die Interessen der Nutzer respektiere und ihre persönlichen Daten schütze, sagte sie dem "Hamburger Abendblatt" (Dienstagsausgabe). Der deutsche Markt habe hier Signalfunktion und setze Maßstäbe.
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