Verbraucher sollen mehr Unterstützung beim digitalen Erbe erhalten
Stand: 16.01.2020
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Berlin – Was mit den Besitztümern nach dem Tod geschehen soll, regeln viele noch zu Lebzeiten im Testament. Doch was passiert mit Profilen in sozialen Netzwerken, Zugängen zu kostenpflichtigen Online-Diensten oder Daten in Cloud-Speichern? Verbrauchern in Deutschland soll bei Fragen zu ihrem digitalen Erbe besser geholfen werden. Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) will – aufbauend auf einer Studie – den Bürgern mehr Orientierung bieten.
"Wir werden dabei auch prüfen, inwieweit über die Verbraucheraufklärung hinaus weitere Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher notwendig sind", sagte Lambrecht am Mittwoch in Berlin. Ob damit auch Gesetzesänderungen gemeint sein könnten, ließ ein Ministeriumssprecher mit Verweis auf die laufende Prüfung offen.
Nur 13 Prozent haben digitalen Nachlass vollständig geregelt
Mit digitalem Erbe oder digitalem Nachlass werden zum Beispiel Facebook-Profile Verstorbener bezeichnet, aber auch Fotos auf Cloud-Servern oder Werte wie E-Books oder Guthaben bei Zahlungsdienstleistern. Laut einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbandes Bitkom von November 2019 haben nur 13 Prozent der Internetnutzer ihren digitalen Nachlass vollständig geregelt. 18 Prozent haben sich teilweise darum gekümmert. Etwa zwei Drittel gaben an, nicht dafür vorgesorgt zu haben.
Wer seinen digitalen Nachlass teilweise oder vollständig geregelt hat, hat folgende Maßnahmen ergriffen: 71 Prozent haben Zugangsdaten bei einer Vertrauensperson oder bei Angehörigen hinterlegt. 54 Prozent der Befragten gab an, gegenüber den Online-Diensten Vollmachten ausgestellt zu haben. Nur 16 Prozent haben einen externen Dienstleister mit der Regelung des digitalen Nachlasses beauftragt.
Digitale Inhalte werden vererbt
Richter des Bundesgerichtshofs stellten 2018 klar, dass auch digitale Inhalte vererbt werden. Das bedeutet aus Sicht der Studien-Autoren, dass Erben aus rechtlicher Sicht die vollständige Kontrolle über die Nutzerkonten des Verstorbenen bekommen. Auch Verträge mit Kommunikationsprovidern gehen auf die Erben über, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
"Sie sind auch berechtigt, Einsicht in die Nutzerkonten des Verstorbenen bei Online-Dienstanbietern zu nehmen und diese weiter zu nutzen", heißt es in der vom Justizministerium geförderten Untersuchung, die vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie, der Universität Bremen und der Universität Regensburg durchgeführt wurde.
Online-Dienste: Oft keine Regelungen für den Todesfall von Nutzern
Wollen Verbraucher ihr digitales Erbe selbst regeln, wird es häufig kompliziert. So haben zum Beispiel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahlungsdienstleisters Paypal, des Internettelefonie-Dienstes Skype und der Spielekonsole Sony Playstation laut Studie keine speziellen Regelungen für den Todesfall von Nutzern. Bei Facebook kann ein Nachlasskontakt benannt werden.