Verbraucher in der Datenkralle
Stand: 25.02.2016
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Berlin - Datenschutzerklärungen sind Pflicht auf jeder Homepage. Ihr Zweck sollte es eigentlich sein, die Internetnutzer darüber zu informieren, was mit den von ihnen erhobenen Daten passiert. In der Realität sieht das aber anders aus, wie die Stiftung Warentest bei einer Gegenüberstellung der Datenschutzerklärungen von 16 großen Netzdienstleistern aufgezeigt hat ("Test"-Ausgabe 3/16). Viele Firmen verstecken sich hinter unerklärlichen oder schleierhaften Wortlauten.
Firmen geben Daten ins Ausland weiter
Denn statt den Kunden und seine Daten zu schützen, räumten sich die Anbieter zum Teil weitreichende Rechte ein: Sie sammeln und speichern oft mehr Daten über ihre Nutzer als eigentlich notwendig. Und sie geben diese teils auch an Dienstleister im Ausland weiter oder erstellen durch die Verknüpfung der Daten weitreichende und werbewirksame Nutzerprofile - weil diese bares Geld wert sind.
Nur ein Drittel der Datenschutzerklärungen sind eindeutig
Aussagekräftig aus Verbrauchersicht ist keine der bis zu 45 Seiten langen Datenschutzerklärungen, so das Fazit der Warentester. Insgesamt kläre nur rund ein Drittel der Unternehmen die Kunden halbwegs aussagekräftig auf.
Ermächtigung zur Datennutzung
Die Mehrzahl der Unternehmen verdrehten Sinn und Bedeutung einer Datenschutzbestimmung schlicht: Kunden würden nicht über den Schutz ihrer persönlichen Daten informiert, sondern erteilten mit ihrer obligatorischen Zustimmung zur Erklärung eher einen Freibrief zur Datenverwertung. Das Problem: Die Datenpreisgabe lasse sich in der Praxis kaum einschränken, so die Experten.
Daten streuen
Verbraucher seien deshalb gut beraten, ihre Daten zu streuen, und etwa für Internetsuche, E-Mails oder für soziale Netzwerke verschiedene Anbieter zu nutzen. So konzentriere sich weniger Wissen bei einzelnen Firmen, was auch ein Vorteil bei Datenlecks oder -diebstählen sei. Nachteilig an dieser Lösung sei höchstens, dass man mehrere Datenschutzerklärungen lesen muss.
Datenauskunft einholen
Immerhin haben Kunden das Recht, sich jederzeit per Anfrage über ihre gespeicherten Daten zu informieren, erklären die Warentester. Man kann ein Unternehmen auffordern, Angaben zu berichtigen, ganz oder teilweise löschen. Und Kunden dürfen die Nutzung ihrer Daten für Werbezwecke widerrufen. Ansprechpartner ist hier der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Unternehmens. Einige Anbieter bieten für diesen Zweck ein Kontaktformular auf ihren Seiten.