Verbot veralteter Schnurlostelefone
Stand: 25.11.2008
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Berlin - Die Nutzer einiger veralteter Schnurlostelefone dürfen mit ihren Geräten nur noch bis Ende des Jahres telefonieren. Betroffen sind Apparate der veralteten Standards CT1+ und CT2. Deren Frequenzbereiche werden ab 1.1.2009 anderweitig genutzt, berichtete der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) am Dienstag in Berlin. Ab diesem Zeitpunkt sollen die Geräte nach Angaben der Bundesnetzagentur nicht mehr betrieben werden. Die weitere Nutzung könne mit einem Bußgeld geahndet werden.
Auf den betroffenen Geräten ist Bitkom zufolge meist nicht vermerkt, nach welchem Standard sie arbeiten. Wer keine Betriebsanleitung mehr besitzt, die einen Hinweis auf CT1+ oder CT2 enthalten könnte, sollte sich im Internet oder direkt beim Hersteller informieren. Nach Angaben des Verbandes sind meist nur analoge Geräte betroffen.
In Deutschland sind nach Bitkom-Angaben noch zahlreiche "CT1+ Geräte" in Betrieb und werden auch weiterhin verkauft. Händler priesen diese veralteten Geräte häufig als besonders umweltfreundlich an.
Da das Auslaufen der Zuteilung für CT1+ und CT2 seit vielen Jahren bekannt ist, ist laut Bitkom keine Entschädigung für die Besitzer der Telefone vorgesehen. Wer aber erst kürzlich ein solches Gerät gekauft hat, ohne vom Händler auf das kommende Nutzungsverbot hingewiesen worden zu sein, sollte auf einen Umtausch gegen ein weiterhin zulässiges Gerät mit dem Standard "Digital Enhanced Cordless Telephone" (DECT) drängen. Dieses könne weiter genutzt werden.