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Verbesserung des Verbraucherschutzes: Kostenfallen im Internet

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - In Zukunft sollen Verbraucher besser vor Kostenfallen im Internet geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen vom Justizministerium vorgelegten Gesetzentwurf. Dieser soll die Abzocke bei unseriösen Geschäftsmodellen im Online-Handel eindämmen. Internetnutzer sollen künftig unmissverständlich über die Kosten von Produkten informiert werden, bevor sie per Mausklick einen Vertrag abschließen.

Die Neuregelung betrifft vor allem scheinbar kostenlose Produkte, deren zum Teil hohe Preise im Kleingedruckten versteckt sind. Künftig soll sichergestellt sein, dass die Verbraucher tatsächlich alle Kosten kennen: Vor Absenden ihrer Bestellung sollen sie die Kostenpflicht durch Knopfdruck bestätigen. Diese sogenannte Button-Lösung ist auch in einer vom Europaparlament im Juni beschlossenen Richtlinie vorgesehen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte zu dem Gesetzentwurf, mehr als fünf Millionen Internetnutzer seien nach Umfragen bereits in solche Kostenfallen getappt. Es gebe zahlreiche Beschwerden zu scheinbaren Gratisangeboten, bei denen dann doch eine Rechnung kam. Künftig seien Verbraucher nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn sie bei der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass sie die Kostenpflicht kennen. "Der Bestellbutton muss unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen."

Der Regierungsentwurf wird nun über den Bundesrat dem Bundestag zur Beratung zugeleitet. Das Europäische Parlament hatte eine entsprechende Richtlinie am 23. Juni in erster Lesung beschlossen.

Auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) begrüßte die angestrebte Neuregelung. "Mit der Button-Lösung haben unseriöse Geschäftemacher im Internet künftig keine Chance mehr, ihre Preise vor den Verbrauchern zu verstecken." Für die SPD sagte die verbraucherpolitische Fraktionssprecherin Elvira Drobinski-Weiß, der Schutz vor Kostenfallen komme Jahre zu spät. Einen inhaltsgleichen Gesetzentwurf der SPD habe die Koalition noch im vorigen Jahr abgelehnt. Seitdem seien den Verbrauchern nach Schätzungen Schäden im mehrstelligen Millionenbereich entstanden.

Für die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärte Rechtsexpertin Jutta Gurkman: "Die Plage des Unterjubelns von Verträgen sollte damit endlich eingedämmt werden können." Im Zweifel müssten die Unternehmen beweisen, dass ein Vertrag rechtsgültig zustande gekommen sei. Die "Ein-Button-Lösung" erhöhe die Transparenz für die Verbraucher, sagte der Präsident des Branchenverbandes Bitkom, Dieter Kempf, der Nachrichtenagentur dpa. "Es ist richtig, den Unternehmen das Leben schwer zu machen, die Abofallen für ein tragfähiges Geschäftsmodell halten."