VATM: Neue Regelung für Mehrwertdienste (0190 u. 0900) dringend erforderlich
Stand: 05.03.2003
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Das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern (0190/0900) lässt weiter auf sich warten. Offenbar führt Uneinigkeit zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesverbraucherministerium zu Verzögerungen. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) weist in dieser Situation auf zwei wesentliche Forderungen hin, die das neue Gesetz im Interesse von Verbrau-chern und Unternehmen erfüllen muss:
- Zur Sicherheit der Verbraucher ist es nach wie vor geboten, eine zentrale Auskunftsdatenbank der Rufnummerninhaber einzurichten. Der letzte zu einer Nummer eingetragene Anbieter sollte der sein, der im Missbrauchsfall haftet.
- Zum Schutz der Internet-Nutzer vor Dialern sollen diese auf eine spezielle Rufnummerngasse beschränkt werden können. Außerdem fordert der VATM, dass die Dialer zertifiziert werden müssen. Die bisher im Gesetzentwurf vom 28. Januar 2003 vorgesehenen Schutzmaßnahmen sollten insoweit verbessert werden.
Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM: "Unsere Forderungen in Sachen Missbrauchsbekämpfung bei Mehrwertdiensterufnummern sind seit langer Zeit bekannt. Es ist im Hinblick auf den Schutz der Verbraucher und die Planungssicherheit der Unternehmen unbedingt notwendig, dass die Bundesregierung jetzt Nägel mit Köpfen macht." Dies sieht auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) so.
Quelle: VATM