VATM begrüßt Breitbandpaket der EU
Stand: 23.09.2010
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Köln - Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) begrüßt das heute von der EU-Kommission vorgestellte Breitbandpaket. Die Empfehlung für den Bereich Next Generation Access (NGA), also für das TK-Netz der Zukunft, beinhalte mit seinem Konzept des offenen Netzzuganges sowohl die Wichtigkeit von Wettbewerb für den Endverbraucher als auch von Investitionen in den Markt.
„Die EU-Kommission hat die möglichen Gefahren neuer monopolartiger Strukturen beim Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in Europa erkannt. Diesen will sie, wenn nötig, in Form von Zugangsverpflichtungen und Preisregulierung begegnen können. Die EU-Empfehlung über den Zugang zu Zugangsnetzen der nächsten Generation – NGA – berücksichtigt Investitionskosten und -risiken und gewährleistet gleichzeitig einen diskriminierungsfreien Zugang für alle Marktteilnehmer“, unterstreicht VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.
Insbesondere schließt die Empfehlung die Möglichkeit nicht aus, dass der Regulierer Lösungen, die sich im Markt bilden und die der Markt für angemessen hält um Diskriminierung zu vermeiden, als „marktüblich“ akzeptiert. „Die für Investoren gewünschte Planungssicherheit können die Marktteilnehmer über offene Netzzugangsmodelle so selbst schaffen. Bei Marktlösungen, die Innovation, diskriminierungsfreien Zugang und Wettbewerb sicherstellen, kann sich die Regulierungsbehörde – wie bereits heute – auf eine wirksame Diskriminierungskontrolle beschränken. Damit ist die EU-Empfehlung mit dem Open-Access-Konzept des VATM und seinen Zielen in vollem Umfang kompatibel“, so der VATM-Geschäftsführer.
Der Regulierer könne angemessen auf die Marktentwicklung reagieren. „Die Kommission hat damit zugleich klargestellt, dass Investitionen nicht zu Lasten des Wettbewerbs, sondern als gleichermaßen wichtiges Ziel gefördert werden sollen. Dies muss auch im Rahmen der anstehenden TKG-Novelle Berücksichtigung finden“, betont Grützner.
Ebenfalls positiv bewertet der VATM das „Radio Spectrum Policy Programme“ der EU-Kommission, das Teil des heute vorgestellten Paketes ist, und die Ausgestaltung der europäischen Frequenzpolitik regeln soll. Danach sollen die aus der Digitalisierung des Rundfunks frei werdenden Frequenzen im Bereich 790 bis 862 MHz in allen Mitgliedstaaten bis 2013 frei gemacht und dann vorrangig für die Schließung der Lücken in der Breitbandversorgung auf dem Lande genutzt werden.
Hier hat Deutschland durch die bereits erfolgte Versteigerung, verbunden mit der Verpflichtung zunächst mit den neuen Frequenzen weiße Flecken zu schließen, eine Vorreiterstellung eingenommen. Grützner: „Die Wiederverwendung und Neunutzung der umgewidmeten Frequenzen darf in den Ländern nicht behindert werden. Die EU-Kommission hat zugleich erneut richtigerweise klargestellt, dass die Mitgliedsstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen sollen, um Wettbewerbsverzerrungen bei der Flexibilisierung bestehender Frequenznutzungsrechte zu vermeiden.“
Jetzt sei es besonders wichtig, dass es bei der Debatte im Europäischen Parlament und Rat nicht zu Verzögerungen oder einer Abschwächung des Kommissionsvorschlages komme. „Wir brauchen eine möglichst zügige Entscheidung und ein umfassendes europäisches Konzept, um die dringend benötigte Planungssicherheit herbeizuführen und die Weichen für eine langfristig optimale Nutzung der Frequenzen zu gewährleisten. Nur eine schnelle Umsetzung innerhalb der Mitgliedstaaten führt zur Schließung der Lücken in breitbandig unterversorgten Gebiete“, so der VATM-Geschäftsführer.