Urteil: Werbeslogan von Unitymedia ist irreführend
Stand: 19.12.2011
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Köln - "Doppelt so schnell wie normales DSL", wirbt der Kabelnetzanbieter Unitymedia. Doch nun darf das Unternehmen keine Werbung mehr mit diesem Slogan machen. Der Spruch sei in "mehrfacher Hinsicht irreführend", urteilte das Oberlandesgericht Köln nach Angaben vom Montag.
Damit wurden zwei Urteile des Landesgerichts (Az 6 U 146/11 und 6 U 150/11) bestätigt. Auf Antrag eines Konkurrenzanbieters war die Werbung per einstweiliger Verfügung gestoppt worden.
Unitymedia hatte unter "normalem" DSL eine Datenübertragungsrate von 16.000 kbit/s verstanden. Die selbst angepriesene Rate liegt bei 32.000 kbit/s. Die Konkurrenz bietet aber auch 16.000 kbit/s und mehr an. Das Angebot von Unitymedia sei somit nicht in jedem Fall doppelt so schnell wie bei anderen Anbietern, urteilte das Gericht. In manchen Fällen sei das Kokurrenzangebot sogar schneller als das von Unitymedia. Eine Revision gegen die Urteile vom 16. Dezember ist nicht zugelassen.