Urteil: Telekom muss auf auffällig hohe Rechnungen hinweisen
Stand: 12.08.2010
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Bonn - Das Bonner Landgericht hat entschieden, dass die Deutsche Telekom eine Fürsorgepflicht für ihre Kunden hat. Deshalb muss sie sich bei auffällig hoben Gebühren-Rechnungen um die Ursachen kümmern oder auch den Kunden informieren. Das entschied die 7. Zivilkammer des Bonner Landgerichts in einer am Donnerstag bekanntgewordenen Entscheidung (AZ: Landgericht Bonn 7 O 470/09).
Der Fall: Die Telekom hatte einer jungen Kundin aus Niedersachsen für die Internetnutzung im Zeitraum von fünf Monaten insgesamt 5756,19 Euro in Rechnung gestellt und teilweise auch vom Konto abgebucht.
Der Schaden war durch eine fehlerhafte Einstellung eines neu installierten DSL-Routers entstanden, der einen ständigen Zugang zum Internet hatte und im Minutentakt abrechnete, ohne dass die Kundin das wusste. Die monatlichen Belastungen explodierten von rund 40 auf mehr als 1000 Euro. Die Frau hatte in dieser Zeit weder die Online- Rechnungen noch ihre Kontoauszüge überprüft.
Nach Ansicht des Bonner Gerichts hätte der Telekom das "ungewöhnliche Internetnutzungsverhalten" der Kundin auffallen müssen. Dann hätte das Unternehmen innerhalb weniger Tage reagieren müssen. Stattdessen habe die Telekom weiter kassiert. Damit habe sich das Bonner Unternehmen einer Pflichtverletzung schuldig gemacht und wurde verurteilt, die Kosten in der Gesamthöhe von rund 5300 Euro an die Kundin zurückzuerstatten.
Allerdings sah das Bonner Gericht bei der Kundin eine Mitschuld wegen nachlässigen Verhaltens. Von der Gesamtsumme muss sie 460 Euro selbst tragen. Darin enthalten sind die tatsächlich angefallenen Telefonkosten sowie monatlich 50 Euro für eine Internet-Flatrate. Das Urteil ist rechtskräftig.