Urteil: Mobilfunkanbieter müssen vor Kostenfallen warnen
Stand: 26.09.2011
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Schleswig - Gute Nachricht für alle Handynutzer: Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat mit einem Urteil die Rechte der Handynutzer gestärkt. Das OLG entschied: Ein Handykunden muss eine Rechnung über 11 500 Euro nicht bezahlen, wenn ihn sein Mobilfunkanbieter nicht darüber informiert hat, dass bei der Einrichtung eines Programms automatisch eine kostenpflichtige Internetverbindung gestartet wird.
Habe das Unternehmen nicht auf diese Kostenfalle hingewiesen, verletze es seine Pflichten gegenüber dem Kunden und den Grundsatz von Treu und Glauben, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des 16. Zivilsenates des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. (Az 16 U 140/10)
Ein Kunde hatte von seinem Mobilfunkanbieter bei der Vertragsverlängerung ein neues Handy mit einem Navigationsprogramm erworben. Was er nicht wusste: Als er dieses Programm installierte, startete automatisch eine Aktualisierung des Kartenmaterials über das Internet, die mehrere Stunden dauerte. Das böse Erwachen kam mit der Handyrechnung über 11 498,05 Euro für 20 Tage. Weil der Kunde sich weigerte, diesen Betrag zu zahlen, zog das Unternehmen vor das Landgericht Kiel und bekam dort in erster Instanz Recht. Dagegen legte der Kunde Berufung ein, so dass sich in zweiter Instanz das OLG in Schleswig mit dem Fall befassen musste.
Die Schleswiger Richter gaben dem Kunden Recht und ließen gegen ihr Urteil keine Revision zu, so dass das Urteil nach Angaben einer Gerichtssprecherin rechtskräftig ist.