Urteil: Keine vorzeitige Kündigung von DSL-Anschluss bei Umzug
Stand: 11.11.2010
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Karlsruhe - DSL-Kunden dürfen laut einem Gerichtsurteil bei einem Umzug in ein Gebiet ohne Breitband-Internet einen bestehenden DSL-Vertrag nicht vorzeitig kündigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat dies am Donnerstag entschieden. (Az.: III ZR 57/10)
Ein Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über eine Dienstleistung abschließe, trage grundsätzlich das Risiko dafür, dass er diese nicht mehr nutzen könne, weil er seine persönlichen Verhältnisse ändere. So sei auch ein Umzug aus beruflichen oder familiären Gründen kein ausreichender Grund für eine Kündigung.
Im vorliegenden Fall schloss ein Mann einen DSL-Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren ab. Nach etwa einem halben Jahr zog er in eine andere Gemeinde, in der es keine DSL-Versorgung gab. Der Kunde erklärte daraufhin eine "Sonderkündigung" seines Vertrags. Sein Anbieter verlangte von ihm jedoch, die monatliche Grundgebühr weiter zu bezahlen. Dagegen hatte der Mann geklagt. Schon die Vorinstanzen hatten dem Internetanbieter Recht gegeben.