Urteil: Gema verliert gegen YouTube
Stand: 29.01.2016
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München - Das hatte sich die Gema wohl anders gedacht: Im Rechtsstreit mit dem Videoportal YouTube musste die Verwertungsgesellschaft erneut einstecken. Die Klage wegen Schadensersatzansprüchen wies das Oberlandesgericht (OLG) München ab. Rainer Zwirlein, der Vorsitzende Richter, entschied demnach genauso wie schon das Münchner Landgerichtes im vergangenen Jahr (Gz.: 33 O 9639/14). Der Streitwert des Verfahrens liegt bei 1,6 Millionen Euro.
Dass der jahrelange Rechtsstreit mit dem Urteil beigelegt ist, ist allerdings unwahrscheinlich. "Wir werden hier nur den Revisionsführer bestimmen", sagte Richter Zwirlein. Voraussichtlich heißt die nächste Station: Bundesgerichtshof (BGH).
Gema prüft Revision
"Wir werden die Urteilsgründe eingehend studieren und dann voraussichtlich Revision einlegen", sagte der Gema-Justiziar Tobias Holzmüller. Doch selbst eine BGH-Entscheidung könnte unter Umständen noch nicht der Schlusspunkt sein: "Sollte die Klagepartei auch dort kein Glück haben, gibt es noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde", sagte Richter Zwirlein.
Musikdienst oder Plattform?
Im Kern dreht sich der schon seit Jahren währende Streit um die Frage, ob YouTube ein Musikdienst ist und damit in der generellen Verantwortung für die dort eingestellten Inhalte steht oder nur eine Plattform für die Verbreitung von Inhalten seiner Nutzer bietet?
Richter sieht YouTube als Plattform
Das OLG folgte am Donnerstag der YouTube-Argumentation, die Plattform sei in erster Linie ein technischer Dienstleister. "Es ist ein Automatismus", betonte Zwirlein. Sobald ein Nutzer dort ein Video hochlade, sei es schon für die Öffentlichkeit zugänglich - ohne Zutun von YouTube. Die Plattform stelle lediglich "Werkzeuge zur Verfügung".
Gema plädiert auf Musikportal
Die Gegenseite argumentiert, YouTube sei ein Musikportal, das die Inhalte dauerhaft zur Verfügung stelle. Die "entscheidende Tathandlung" sei "das dauerhafte Bereithalten", sagte ein Rechtsvertreter der Gema vor Gericht. "Das tut faktisch nicht der Uploader, das tut die Beklagte." Das Gericht sah das anders.
"Das heutige Urteil ist äußerst bedauerlich", sagte Holzmüller von der Gema. "Das Gericht ist offenbar der Argumentation von YouTube gefolgt, dass allein die Uploader für die auf dem Dienst abrufbaren Inhalte verantwortlich sind. Das halten wir für falsch."
YouTube an außergerichtlicher Einigung interessiert
YouTube betonte nach dem Urteil, dass durchaus Interesse an einer Einigung mit der Gema bestehe. "Wir haben Verträge mit mehr als 20 europäischen Verwertungsgesellschaften, die eine angemessene Vergütung von Rechteinhabern ermöglichen", sagte ein Sprecher. "Den deutschen Musikschaffenden entgehen solche Einnahmen derzeit leider, da ihre Inhalte nicht verfügbar sind." Youtube lade die Gema zu Gesprächen ein, "um gemeinsam eine Lösung zu finden, statt vor Gericht danach zu suchen".