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Urteil: "Gefällt mir"-Button ist nicht wettbewerbswidrig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Der "Gefällt mir"-Button von Facebook darf von Online-Händlern auf einer Website eingebunden werden, ohne dass die Besucher auf die Übermittlung von Daten an das Soziale Netzwerk hingewiesen werden müssen. Dies verstößt laut dem Landgericht Berlin nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Damit lehnten die Richter den Verbotsantrag eines konkurrierenden Händlers ab (Aktenzeichen: 91 O 25/11, Beschluss vom 14. März). Ob jedoch ein Datenschutzverstoß vorliegt, ließ das Gericht offen.

Im vorliegenden Fall hatte ein Händler den "Gefällt mir"-Button eingebunden, ohne Besucher über die Datenerhebung zu informieren. Ein Konkurrent sah das als unlauteren Wettbewerb und argumentierte mit dem Telemediengesetz: Dieses schreibt vor, dass Diensteanbieter die Nutzer über die Verwendung personenbezogener Daten informieren müssen. Das Gericht folgte dem nicht.

"Die Datenschutznormen dienen dem Schutz des einzelnen Bürgers und seiner Daten", sagte Rechtsanwalt Christian Solmecke im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. "Sie haben nach Ansicht des Landgerichts Berlin keine Marktregulierungsfunktion." Es gebe jedoch Gerichte, die das anders sehen, betonte der Experte für IT-Recht, der den Beschluss in seinem Blog veröffentlicht hatte.

Hintergrund des Streits: Facebook bietet Website-Betreibern an, den Knopf mit dem nach oben gereckten Daumen bei sich einzubinden. Besucher, die beim Online-Netzwerk registriert sind, können dann mit einem Klick zeigen, dass ihnen Texte, Videos oder Produkte gefallen. Technisch läuft die Einbindung über ein separates Fenster (iFrame).

Der Knackpunkt: Auch Facebook erfährt von den Klicks. Viele Juristen vertreten daher die Auffassung, dass Websites wie Online-Läden oder Nachrichtenportale Besucher in der Datenschutz-Erklärung über die Weiterleitung personenbezogener Daten aufklären müssen. "Ich bin überzeugt, dass die Einbindung ohne Datenschutzerklärung gegen das Datenschutzrecht verstößt", sagt auch Solmecke.

Zuletzt waren zahlreiche Website-Betreiber wegen der Einbindung des Facebook-Buttons abgemahnt worden. In der Branche befürchteten viele daher eine Abmahnwelle. "Das hat das Landgericht Berlin erstmal gestoppt", sagt Solmecke. Der Beschluss gilt als eine der ersten Entscheidungen zu dem Thema.