Urteil: Anschlussinhaber haftet im Internet nicht für Ehepartner
Stand: 22.05.2012
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Köln - Der Inhaber eines Internetanschlusses kann nicht automatisch haftbar gemacht werden, wenn der Ehepartner von diesem Zugang aus illegal Software vertreibt. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Eine Haftung sei nicht allein gegeben, wenn dem Ehegatten die Benutzung ermöglicht werde. Eine Prüf- und Kontrollpflicht sei nur bei minderjährigen Kindern notwendig.
In dem Fall war von dem Anschluss einer Frau ein Spiel illegal zum Download angeboten worden. Die Entwicklerfirma verklagte daraufhin die Inhaberin des Internetanschlusses. Die Frau gab aber an, dass ihr inzwischen verstorbener Mann das Spiel offeriert habe. (Aktenzeichen: 6 U 239/11)