Urheberrechtsverletzungen durch Internetrekorder fraglich
Stand: 11.04.2013
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Karlsruhe - Die Zukunft von Internet-Videorekordern bleibt rechtlich weiter unklar. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Rechtsstreit über Urheberrechtsverletzungen zwischen den Privatsendern RTL und Sat.1 auf der einen und zwei Anbietern von Internetrekordern auf der anderen Seite am Donnerstag nicht endgültig entschieden, sondern die Fälle an die Vorinstanz zurück verwiesen (Az.: I ZR 152/11 u.a.).
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden müsse klären, ob die Fernsehsender den Anbietern nicht das Recht einräumen müssen, gegen Lizenzgebühren ihre Dienste anbieten zu dürfen, hieß es.
Damit geht der Streit zwischen Fernsehsendern und Anbietern von Internetrekordern in die sechste Runde. Der BGH hatte den Fall bereits 2009 an das OLG Dresden zurück verwiesen. Dieses entschied daraufhin zugunsten der Fernsehsender. Die beklagten Unternehmen wollten daraufhin einen Lizenzvertrag mit RTL und Sat.1 abschließen.