Urheberrechte sollen stärker gegen "Netzpiraten" geschützt werden
Stand: 29.11.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Illegales Herunterladen von Dateien aus dem Internet soll nach dem Willen von Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) durch ein System von Warnhinweisen bekämpft werden. "Netzpiraten" sollen zunächst eine Verwarnung per E-Mail erhalten, erst bei einer Wiederholung solle es zu Abmahnungen kommen und derjenige angezeigt werden.
Dies geht aus einem "12-Punkte-Papier" zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter hervor, es wurde am Freitag in Berlin veröffentlicht. Die Internet-Provider sollten beim Schutz des Urheberrechts zudem stärker als bisher in die Pflicht genommen werden. Internetnutzer, die bei illegalen Downloads erwischt werden, sollten in der Regel als Strafe eine doppelte Lizenzgebühr zahlen.
Gleichzeitig gibt Neumann den Verlegern in ihrem Streit mit Nachrichtenportalen und Suchmaschinen wie Google Schützenhilfe. Der CDU-Politiker spricht sich für eine Reform des Urheberrechts aus, mit der die Interessen der Verleger als Werkvermittler im Internet stärker geschützt werden sollen. Mit dem Leistungsschutzrecht würden die Rahmenbedingungen zur Durchsetzung der Verlegeransprüche im Internet verbessert. Das neue Recht soll allerdings nur die gewerbliche Nutzung betreffen.
Die Verlegerverbände fordern seit längerem, dass der Zugriff auf ihre Internet-Auftritte, etwa durch Suchmaschinen wie Google, eigens honoriert wird. Mit einer Urheberrechtsreform wollen sie verhindern, dass die Leistung der Verlage, etwa die technische Bereitstellung von Informationen, durch Suchmaschinen zum eigenen Nutzen missbraucht wird. Im traditionellen Urheberrecht werden vor allem die Belange von Autoren und Kreativen geschützt.
Diese Regelungen reichen nach Ansicht Neumanns nicht mehr aus. Geistiger Diebstahl im Netz sei kein Kavaliersdelikt. Eine Reform des Urheberrechts sollte auf europäischer Ebene gelten. Auch weltweit müssten Regeln festgelegt werden. Urheber und andere Rechteinhaber seien vor allem auf die Mithilfe von Providern angewiesen. Digitale Kopien von Werken aus öffentlich finanzierten Kultureinrichtungen sollen für die nicht kommerzielle Nutzung grundsätzlich kostenfrei bleiben.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich grundsätzlich für ein Leistungsschutzrecht ausgesprochen, dämpfte aber zugleich Hoffnungen auf allzu große Einkünfte. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage sei auch keine "Sonder-GEMA", hatte die Ministerin mit Verweis auf die Vergütungsregelung der Musikbranche gesagt.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßte die zwölf Thesen. "Im staatspolitischen Sinn ist dieses Thesenpapier ein enorm wichtiger Vorstoß", sagte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, in einer Mitteilung. "Es stellt das Kulturgut und den kulturellen Schaffensprozess in den Mittelpunkt und macht deutlich, dass die künftige Ausgestaltung des Urheberrechts unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, aber auch kulturpolitisch von großer Bedeutung ist." Die Interessen der Kultur und der Kulturschaffenden würden damit im Internetzeitalter geschützt.