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Urheberrecht im Netz: Regierung will Abmahn-Wahnsinn beenden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin/Köln - Dem lukrativen Geschäft mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen wird womöglich bald ein Riegel vorgeschoben: Die Bundesregierung prüft, inwieweit die Gebühren bei einer Erstabmahnung auf unter 100 Euro gedrückt werden können.

Die Eindämmung der Abmahnkosten nach dem angeblich illegalen Hochladen von Fotos oder Musik im Internet ist Bestandteil eines umfassenden Gesetzes zur Stärkung der Verbraucherrechte im Netz. Es wird derzeit zwischen den Ministerien beraten, wie ein Sprecher des Justizministeriums am Freitag erklärte.

Bisher können die Forderungen der Abmahnanwälte statt 100 Euro leicht das Zehn- oder Zwanzigfache betragen. So riskieren Facebook-Nutzer hohe Abmahngebühren, wenn urheberrechtlich geschützte Fotos auf ihre Pinnwand hochgeladen werden.

"Die bloße Abmahnung eines Bildes geht mit Kosten von rund 1.500 Euro einher", sagte Rechtsanwalt Arno Lampmann von der Kölner Anwaltskanzlei Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum der Nachrichtenagentur dapd. Er bezog sich dabei auf ein Schreiben an Facebook-Nutzer. Darin wird den Nutzern vorgeworfen, dass ein Dritter auf ihrer Pinnwand unerlaubt Fotos veröffentlicht habe.

Auch Nutzer von Musik-Tauschbörsen sind flächendeckend Ziel von Abmahnungen. Gegner dieser Praxis sprechen von einem lediglich auf Profit ausgerichteten Geschäftsmodell und regelrechten Abmahnwellen auf Grundlage standardisierter Anwaltsschreiben.

Deckelung des Abmahnunwesens

Dem Justizministerium gehe es bei dem neuen Gesetz nun um eine Deckelung des "Abmahnunwesens", wie Sprecher Anders Mertzlufft erklärte. Er verwies auf die rund 575.000 Abmahnfälle in 2010 mit einem Volumen von mehr als 412 Millionen Euro. Wer erstmals abgemahnt werde, solle unter 100 Euro zahlen, "weil dann der abrechenbare Streitwert gedeckelt wird." Das Ministerium schlage auch vor, den "fliegenden Gerichtsstand" zu beseitigen. Dabei geht es um ein Unikum im Medienrecht: Kläger können sich - vereinfacht ausgedrückt - ein für ihren Fall positiv gestimmtes Gericht aussuchen.

Der Sprecher des Verbraucherschutzministeriums, Holger Eichele, erklärte, Ministerin Ilse Aigner (CSU) unterstütze ausdrücklich die Rechte der Urheber. Deshalb gelte es hier auch, eine Durchsetzung dieser Rechte zu sichern. "Aber das Verbraucherschutzministerium muss feststellen, dass es bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen, besonders im Zusammenhang mit Tauschbörsen, teilweise zu einer Pervertierung des Durchsetzungssystems gekommen ist."

Abmahnungen dürften kein eigenständiges Geschäftsmodell sein, sagte Eichele. Es gebe viele Anhaltspunkte dafür, dass es unberechtigte Abmahnungen gebe oder diese mit unverhältnismäßig hohen Gebühren verbunden seien. Sein Ministerium habe für das geplante Gesetz Vorarbeit geleistet und begrüße den Entwurf des Justizressorts ausdrücklich. Unterstützt werde auch das Anliegen des Justizministeriums, Regelungen gegen "unseriöse Inkassotätigkeiten und unerlaubte Telefonwerbung" vorzulegen.

Sieben Tage Speicherfrist für die IP-Adresse

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Netzpolitik der CDU, Michael Kretschmer, nannte die geplante Streitwertbegrenzung bei Abmahnungen einen sinnvollen Ansatz. "Sogenannte Abmahnkanzleien haben sich in den letzten Jahren darauf spezialisiert, das Internet nach möglichen Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen und auf Verdacht Abmahnungen auszusprechen. Dabei kommt es viel zu häufig zu unberechtigten und teilweise auch überhöhten Abmahnungen", erklärte er. Die Abmahnkosten müssten so begrenzt werden, dass sie "nicht mehr aus dem Ruder laufen können und das Geschäftsmodell der missbräuchlichen Abmahnungen unattraktiv wird".

Anderseits müssten Künstler und Autoren ihre berechtigten Interessen durchsetzen könne, erklärte Kretschmer. Dafür sei die Zuordnung der Internet-Adresse zu einem Anschlussinhaber eine wichtige Voraussetzung, sagte der CDU-Politiker, der gleichzeitig einräumte, dass diese Zuordnung "mit einer Fehlerquote behaftet" sei. Die schon jetzt als zulässig anerkannte Speicherfrist von sieben Tagen für IP-Adressen müsse verbindlich für alle Anbieter werden, forderte Kretschmer.