Unitymedia-Kunden können Hotspot-Nutzung widersprechen
Stand: 19.05.2016
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Düsseldorf/Köln - Kunden des Kabelanbieters Unitymedia erhielten kürzlich Post, dass auf ihren Routern ein zweites WLAN-Netz eingerichtet wird. Hintergrund des zweiten Netzes sind die freien Hotspots, die der Kabelanbieter seinen Kunden zur Verfügung stellen möchte. Alle Unitymedia-Kunden können auf diese Weise ohne zusätzliche Kosten von unterwegs über die Router anderer Kunden surfen. Doch dieses Vorgehen trifft auf Gegenwind.
Gegenstimmen kritisieren, dass das Unternehmen seinen Kabelkunden bislang in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen vorschreibt, dass sie der Aktivierung von sich aus widersprechen müssen.
Freischaltung erfolgt automatisch
Unterbleibt der Widerspruch, wird der vom heimischen WLAN-Netz getrennte Hotspot automatisch angeschaltet. Nach Ansicht der Kritiker wird so ohne Zustimmung der Kunden ihr Vertragsverhältnis mit Unitymedia unzulässig erweitert.
Die Verbraucherschützer raten Kunden, die der technischen Erweiterung ihres Routers zu einem Hotspot nicht zustimmen und die Hotspots der anderen Kunden nicht nutzen wollen, der geplanten Aktivierung vorsorglich zu widersprechen. Das funktioniert zum Beispiel über das Online-Kundencenter unter "Meine Produkte/Internet/WifiSpot sperren". Unitymedia zufolge ist dort auch die erneute Aktivierung jederzeit möglich - allerdings frühestens 72 Stunden nach einer Deaktivierung.
Ähnliche Community-WLAN-Angebote gibt es auch für Kabelkunden von Vodafone Kabel Deutschland (Homespot) oder Tele Columbus/Primacom (Community WLAN) sowie für DSL-Kunden der Telekom (WLAN to go).