Unitymedia: Kabel-TV und Internet teurer
Stand: 12.01.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg (aktualisiert am 18.01.2016) - Auf Fernsehen folgt Internet: Die Preiserhöhungen bei Unitymedia gehen in die nächste Runde. Jetzt sind auch Internet-Bestandskunden betroffen.
Der Kabelanbieter verlangt eine höhere Grundgebühr für bestehende Internetverträge: Um 2,90 Euro monatlich werden sich die Kosten ab März 2016 erhöhen. Diesmal sind auch die Kunden betroffen, die von den Preiserhöhungen im letzten Jahr noch ausgeklammert waren.
Auch im aktuellen Fall begründet Unitymedia die Teuerungen mit dem stetig steigenden Datenvolumen im Kabelnetz und den notwendigen Investitionen in die Infrastruktur. Die Zusatzkosten würden nun auch an Bestandskunden weitergegeben. Es handle sich lediglich um eine Anpassung an die Preissteigerung vom letzten Jahr.
Möglichkeit zur Kündigung nutzen: Alternativen prüfen
Unitymedia-Kunden wird das Recht zur Sonderkündigung eingeräumt. Innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Schreibens, das über die Preiserhöhung informiert, kann der bestehende Vertrag aufgelöst werden.
Verbraucher sollten prüfen, ob sich durch die gestiegenen Kosten ein Vertragswechsel lohnt – etwa in einen Tarif mit einer schnelleren Verbindung oder mit integrierten Zusatzleistungen. Oft liegt der Preisunterschied zu einer verbesserten Leistung nur noch bei 2 bis 3 Euro im Monat.
Unitymedia erhöht die Preise für Kabelanschlüsse. Ab dem 1. März 2016 zahlen Kunden 20,99 Euro im Monat. Für alle Betroffenen besteht ein Kündigungsrecht.
Überraschung zum Jahresanfang: Der Kabelanbieter Unitymedia erhöht die Preise für Kabelanschlüsse. Ab dem 1. März 2016 zahlen Kunden 20,99 Euro im Monat – statt wie bisher 18,90 Euro. Die monatliche Teuerung liegt damit bei 2,09 Euro – also knapp 11 Prozent. Die Preisänderung gilt für Neu- und Bestandskunden.
Preiserhöhung bereits im Vorjahr
Die derzeitige Preiserhöhung könnte bei manchen Kunden für Unmut sorgen. Denn bereits im letzten Jahr hatte Unitymedia die monatlichen Kosten für den Kabelanschluss von 17,90 Euro auf 18,90 Euro angehoben. Kunden mit Einzelnutzervertrag werden derzeit per Anschreiben informiert. Besteht der Vertrag für mehrere Nutzer – also etwa in einem Mehrparteienwohnhaus – gilt die Preiserhöhung zunächst nicht.
Kündigung innerhalb von sechs Wochen möglich
Für die betroffenen Kunden besteht durch die Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. „Kunden, die mit der Preisanpassung nicht einverstanden sein sollten, können ihren bestehenden Vertrag innerhalb von sechs Wochen ab Erhalt des Schreibens mit Wirkung zum Ablauf des 29.02.2016 kündigen“, so Unitymedia. Andernfalls wird der Vertrag zum 1. März zu den neuen Vertragsbedingungen gültig.
Unitymedia: Betriebskosten und Investitionen als Gründe
Gegenüber Verivox äußert sich ein Unitymedia-Sprecher zu den Gründen der Preissteigerung: „Wie bei den meisten Dienstleistern sind die Kosten auch bei Unitymedia gestiegen, insbesondere in den Bereichen Personal- und Betriebskosten sowie bei den Urheberrechtsentgelten. Daher ist eine Preisanpassung notwendig geworden.“ Man habe zudem erheblich ins Kabelnetz investiert, um Kunden die gewünschten technischen Standards zu bieten. Außerdem werde das Informations- und Unterhaltungsangebot in HD stetig ausgeweitet.
Wer mit einer Kündigung auf die Preiserhöhung reagieren möchte, kann über verschiedene Alternativen nachdenken: Neben dem Internetfernsehen bietet auch DSL mit Sat-Fernsehen eine Option.