Ungesichertes WLAN-Netzwerk kann Ärger mit der Justiz bringen
Stand: 17.07.2008
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Bonn (dpa/tmn) - Wenn ein Computernutzer sein WLAN-Netzwerk nicht richtig absichert, kann er im Extremfall sogar Ärger mit der Justiz bekommen. Das hat ein Mann zu spüren bekommen, der vom Düsseldorfer Landgericht wegen Musik-Piraterie verurteilt wurde (unter anderem Az.: 12 O 195/08). Ob der Rentner selbst die Straftat begangen hat oder jemand in seine ungesicherte WLAN-Verbindung eingedrungen ist, sei unerheblich, urteilten die Richter. Der Nutzer trägt in jedem Fall die Verantwortung für seinen Anschluss.
Vor allem müssen der vom Hersteller vorinstallierten Benutzername und das Passwort geändert werden - und zwar noch bevor man mit dem neuen WLAN-Router zum ersten Mal per Funk ins Internet geht. "Baut man noch mit dem Standard-Kennwort eine Verbindung auf, kann sich sonst leicht ein Fremder einhacken", sagt die Expertin.
Außerdem sollte unbedingt die Verschlüsselung aktiviert werden. Das BSI empfiehlt, mindestens den WPA2-Standard einzusetzen. "Wenn man dann noch ein Anti-Virenprogramm und eine Firewall auf seinem Rechner installiert hat, ist eine gute Basis-Sicherheit erreicht", sagt Alberts. Sehr einfach und besonders effektiv sei es außerdem, den WLAN-Router einfach auszuschalten, wenn man ihn gerade nicht nutzt. Denn dann könne kein noch so guter Hacker in das Netzwerk eindringen.
- Ratgeber: WLAN-Sicherheit