Unerlaubte Werbe-E-Mail: Kunde erhält 500 Euro
Stand: 02.11.2011
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Köln - Für eine unerlaubt zugesandte Werbe-E-Mail sei eine Vertragsstrafe von 500 Euro angemessen, wie die "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Heft 17) berichtet. Sie beruft dabei sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Az.: 6 U 4/11). Durch diese Zahlung soll die Belästigung des Kunden ausgeglichen werden. Der Kunde forderte noch mehr Geld, das werteten die Richter dagegen als unverhältnismäßig.
Das Gericht billigte mit seinem Spruch einem Versicherungskunden 500 Euro zu. Es machte aber deutlich, dass die Summe höher ausfallen werde, wenn die Versicherung weiter gegen die vertragliche Verpflichtung verstoße, dem Kläger keine Werbe-Mails zuzusenden. Für diesen Fall sollte sie eine "angemessene Vertragsstrafe" zahlen. Der Kläger hatte 3000 Euro verlangt - das OLG hielt diese Summe allerdings für überzogen.