Trojaner für Online-Durchsuchungen einsatzfähig
Stand: 18.08.2014
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Berlin - Der sogenannte Bundestrojaner, der vom Bundeskriminalamt für Online-Durchsuchungen entwickelt wurde, ist fertig - und bleibt umstritten. Wann die Software eingesetzt wird, bleibt aber noch offen.
Derzeit laufe die Implementierungsphase, teilte das Bundesinnenministerium mit. Daran schlössen sich ausführliche Softwaretests und die Quellcodeprüfung an. "Erst danach kann die Software zum Einsatz freigegeben werden", hieß es in dem Schreiben an den Linken-Abgeordneten Andej Hunko, über das zunächst die "Süddeutsche Zeitung" vom Freitag berichtet hatte.
Spionagesoftware eingesetzt
Im Herbst 2011 sorgte schon einmal ein so genannter Bundestrojaner für Schlagzeilen. Damals meldete der Chaos Computer Club (CCC) den Fund einer Spionagesoftware zur Online-Durchsuchung. Obwohl dieses Programm nach Gesetzeslage nur zur Überwachung von Internettelefonaten hätte eingesetzt werden dürfen, ermöglichte es laut CCC auch den Zugriff auf das Mikrofon, die Kamera und die Tastatur des Computers. Der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) kündigte daraufhin schließlich an, selbst eine Spionagesoftware entwickeln zu lassen.
Online-Durchsuchungen nur in Ausnahmefällen
Online-Durchsuchungen stehen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2008 unter Richtervorbehalt. Zudem sind sie nur zugelassen, wenn "überragendwichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind.
Firma mit umstrittenem Ruf beteiligt
Das Bundesinnenministerium räumte in seiner jetzigen Stellungnahme zudem ein, dass an der Entwicklung der Software die umstrittene Firma CSC beteiligt gewesen sei. CSC Deutschland Solutions GmbH unterstütze beim Projektmanagement, bei der Erstellung der Softwarearchitektur sowie bei der Vorbereitung der Quellcodeprüfung. CSC ist umstritten, weil die amerikanische Mutterfirma Berichten zufolge einer der wichtigsten Dienstleister des US-Geheimdienstes NSA ist.