Tracking-Dienst: Versagt die Regierung beim Datenschutz?
Stand: 21.11.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP
Hamburg - Die Diskussionen um den Bundestrojaner sind noch nicht gänzlich beendet, da sorgt schon eine neue Entdeckung für harte Kritik am staatlichen Umgang mit Datenschutz: Auf der Homepage des Bundestages kommt anscheinend ein Tracking-Dienst zum Einsatz, der gegen mehrere Richtlinien verstößt.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar habe deswegen eine Prüfung eingeleitet, berichtete der "Spiegel" am Sonntag vorab aus seiner neuen Ausgabe. Tracking-Dienste werden von Webseitenbetreibern benutzt, um Rückschlüsse auf das Surfverhalten der User zu ziehen. Eingesetzt wird die Software nach Informationen des Magazins nicht nur auf bundestag.de, sondern auch beim Kinderportal des Bundestags, kuppelkucker.de. In beiden Fällen fehle in den Datenschutzhinweisen ein entsprechender Vermerk.
"Dass Besucher der Bundestagsseite nicht darüber informiert werden, dass ein Tracking-Tool benutzt wird, ist datenschutzrechtlich nicht zulässig", sagte Hubertus Gersdorf, Mitglied der Enquetekommission Internet und digitale Gesellschaft, dem Magazin. Die Bundestagsverwaltung erklärte, ihr lägen "keine Anhaltspunkte" dafür vor, dass die derzeit eingesetzte Technik nicht "den gesetzlichen Bestimmungen" entspreche.