TKG-Novelle: Verbraucherschutz bei Handy, Internet & Festnetz
Stand: 07.06.2011
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Berlin - Im Wirtschaftsausschuss des Bundestages stehen am Mittwoch die Bedenken von Verbraucherschützern und Unternehmen zur geplanten Novelle der Telekommunikationsgesetze (TKG) auf dem Programm. In der öffentlichen Sitzung sollen unter anderen Verbraucherschützer, Vertreter des Branchenverbandes Bitkom, des Städte- und Gemeindebundes sowie der Deutschen Telekom zur TKG-Novelle Stellung nehmen.
Mit dem mehr als 100 Seiten umfassenden Paket aus teils tiefgreifenden Gesetzesänderungen plant die Bundesregierung, Nutzern von Telefon-, Internet- und Mobilfunkanschlüssen künftig deutlich bessere Rechte einzuräumen. Der erste Entwurf der Novelle sieht unter anderem vor, dass die Anrufer einer Service-Hotline künftig nur noch für die Zeit zahlen sollen, in denen ihr Anliegen tatsächlich bearbeitet wurde - sei es per echtem Gespräch oder von einem Sprachcomputer. Die Wartezeit vor der Beratung wäre dann genauso kostenfrei wie Warteschleifen in den Gesprächen, wenn sie länger als 30 Sekunden dauern. Von diesen Plänen betroffene Unternehmen haben sich mit einer solchen Neuerung bereits abgefunden, wollen aber möglichst bis zu zwei Jahre Zeit haben, um die anstehenden Regeln auch wirklich umzusetzen.
Die Bundesregierung will außerdem die Rechte der Verbraucher beim Abschluss oder beim Wechsel eines Telekommunikationsvertrages oder auch bei Umzügen deutlich stärken. So sollen nach den derzeitigen Plänen Verträge stets nur maximal zwei Jahre laufen, stets auch eine Laufzeit von einem Jahr angeboten werden und bei einem Wechsel des Anbieters die Verbindung lediglich bis zu einem Tag brachliegen. Bei einem Umzug sollen Verbraucher zudem künftig leichter die Möglichkeit haben, aus Verträgen auszusteigen - wenn der Anbieter die zugesagte Leistung am neuen Ort nicht halten kann.