TKG-Novelle muss nachgebessert werden
Stand: 25.11.2011
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Berlin - Die Neuauflage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) muss nachgebessert werden. Am Freitag hat der Bundesrat eine komplette Überarbeitung des Gesetzentwurfs verlangt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Ein strittiger Punkt ist das Mitspracherecht der Länder bei der Frequenzvergabe.
Teil des Gesetzentwurfs, der nun überarbeitet wird, ist auch die Vorgabe für kostenlose Warteschleifen sowie ein Verbot von Werbeanrufen mit unterdrückter Nummer. Wechselt ein Kunde den Telefonanbieter, soll die Umschaltung zudem innerhalb eines Kalendertages erfolgen. Beim Umzug kann der alte Vertrag ohne neue Mindestlaufzeit mitgenommen werden.