Telekommunikationsanbieter speicherten unzulässig Daten
Stand: 28.06.2013
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Bonn - Deutsche Telekommunikationsanbieter haben Verbindungsdaten in einigen Fällen unzulässig gespeichert. Bei "einigen Unternehmen" seien "in bestimmten Fällen" sogenannte Verkehrsdaten von Kunden mit Flatrate-Tarif länger gespeichert worden als erlaubt, teilte die Bundesnetzagentur in Bonn am Donnerstag nach einer Überprüfung mit.
Zudem hätten einige Firmen bei der Abrechnung von Handygesprächen und mobilen Internetzugriffen den Standort des Nutzers auch dann registriert, wenn dies nicht nötig gewesen sei. Außerdem wurden die eindeutig zuzuordnenden Gerätekennungen (IMEI) registriert.
Einzelheiten zu den betroffenen Firmen und dem Umfang der Verstöße teilte die Aufsichtsbehörde nicht mit. Zu den Verkehrsdaten zählen allgemein etwa an- und abgehende Rufnummern sowie Uhrzeiten. Bei Mobilfunkverträgen gehören dazu auch die Funkmast-Standorte, bei volumenbasierten Tarifen die anfallenden Datenmengen.
Die Verwendung derartiger Informationen ist im Telekommunikationsgesetz geregelt. Es schreibt vor, dass Firmen die Daten standardmäßig längstens für sechs Monate nach Rechnungsversand speichern dürfen. Auch beschränkt es die Erhebung und Speicherung außerdem auf ein Minimum. Die Bundesnetzagentur ordnete nach eigenen Angaben an, dass die Firmen ihre Speicherpraxis ändern.
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