Telekom-Wettbewerber bangen um preiswerte Internetleitungen
Stand: 02.09.2010
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Leipzig - Die Telekom-Wettbewerber bangen um ihre bisherigen Zugänge zu den Telekom-Leitungen für schnelle Internetdienste. Das ist die Konsequenz eines Urteils von Mittwoch, das das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag auf Anfrage bekanntgab. Die Richter verwarfen damit Regulierungsauflagen der Bundesnetzagentur mit der Begründung, dass diese zumindest fehlerhaft waren. (Az: 6 C 13.09)
Streitpunkt ist der Markt für sogenannte Mietleitungen, insbesondere für Internetdienste. Dazu können zum einen die herkömmlichen Kupferkabel genutzt werden. Diese gehören fast durchweg der Telekom und sind mit einer Geschwindigkeit bis zwei Megabit (MB) pro Sekunde nach heutigen Maßstäben recht langsam, weshalb sie an Bedeutung verlieren.
Für das besonders schnelle VDSL, das zum Beispiel auch Fernsehen über das Internet ermöglicht, sind dagegen deutlich schnellere Netze erforderlich. Für diese schnellen Netze, insbesondere per Glasfaserkabel, gibt es aber auch andere Betreiber.
Die Bundesnetzagentur hatte auf Empfehlung der EU-Kommission alle Netze als einheitlichen Markt bewertet und eine marktbeherrschende Rolle der Telekom festgestellt. 2007 gab sie der Telekom daher auf, alle Leitungen - auch die schnellen - Wettbewerbern zu von der Netzagentur genehmigten Preisen zu vermieten. Dagegen wehrte sich die Telekom mit dem Argument, die schnellen Leitungen seien ein völlig eigener Markt, auf dem durchaus Wettbewerb bestehe.
Dieser Argumentation ist nach dem Verwaltungsgericht Köln nun auch das Bundesverwaltungsgericht gefolgt. In Bezug auf die schnellen Leitungen habe die Bundesnetzagentur ihre Auflagen daher nicht sachgerecht begründet. Ein Telekom-Sprecher begrüßte das Urteil.
Als Konsequenz kann die Netzagentur nun ihre Auflagen zurückziehen oder aber mit einer neuen, allein auf die Hochleistungsnetze bezogenen Marktanalyse neu rechtfertigen. Sollte dies nicht gelingen, muss die Telekom die Netze Wettbewerbern zumindest nicht mehr zu den staatlich regulierten Bedingungen überlassen - sie könnte also höhere Preise verlangen. Die Bundesnetzagentur will nun erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, wie ein Sprecher am Donnerstag sagte. Dann werde sie über die nächsten Schritte entschieden.