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Telekom-Wettbewerb: EU plant Verfahren gegen Deutschland

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Brüssel - Im Streit um mehr Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten wird die Europäische Kommission ein Verfahren gegen Deutschland einleiten. Die Bundesnetzagentur als zuständige deutsche Regulierungsbehörde habe vor der jüngsten Festsetzung geänderter Mobilfunk-Zustellungsentgelte nicht die Kommission und die anderen nationalen Regulierungsbehörden konsultiert, begründeten die Brüsseler Wettbewerbshüter am Donnerstag die Entscheidung. Die sogenannten Terminierungsentgelte berechnen sich Unternehmen gegenseitig, wenn Kunden in einem fremden Netz angerufen werden.

Dieser Mangel an Transparenz sei ein bislang einmaliger Fall bei der Anwendung des EU-Telekommunikationsrechts in den 27 Mitgliedstaaten, hieß es. Die Gefahr seien Wettbewerbsverzerrungen. Damit droht der Bundesregierung erneut eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dort ist bereits ein Verfahren wegen Sonderregeln für die Deutsche Telekom anhängig. Strafgelder drohen aber erst am Ende eines zweiten Verfahrens. Berlin hat jetzt zunächst zwei Monate Zeit, zu reagieren.

Auch im Fall von Zustellungsentgelten in Festnetzen hat die Kommission die deutsche Behörde aufgefordert, die Entgelte der Deutschen Telekom für den Verbindungsaufbau und die Anrufzustellung mitzuteilen. Auch hier droht ein Verfahren.

Die Bundesnetzagentur hatte am 31. März eine deutliche Absenkung der Terminierungsentgelte zwischen den deutschen Mobilfunknetzbetreibern beschlossen. Die Gebühren sanken für T-Mobile und Vodafone D2 um gut 16 Prozent, für E-Plus und O2 um knapp 19 Prozent. Die Kommission oder andere nationale Regulierungsbehörden hätten überhaupt keine Gelegenheit gehabt, sich zur Höhe der neuen Entgelte zu äußern, kritisierte die Brüsseler Behörde.

Die Entgelte und die Methoden zu ihrer Festsetzung unterschieden sich innerhalb der EU ganz erheblich, erklärte die Behörde. Deshalb dringe die Kommission auf eine bessere Abstimmung.

Die Höhe der Zustellungsentgelte wirke sich aber auch darauf aus, inwiefern die in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Betreiber in der Lage sind, ihre Dienste in einem anderen EU-Land anzubieten. Deshalb seien Konsultationen so wichtig und auch europarechtlich vorgeschrieben, sagte Medienkommissarin Viviane Reding. Leider sei die Bundesnetzagentur trotz «intensiver Gespräche» mit der Kommission anderer Meinung gewesen. «Dies stellt nicht nur eine Verletzung von EU-Recht dar, sondern widerspricht auch dem Geiste des (EU)-Binnenmarkts.»