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Telekom weist Vorwurf eines angeblichen neuen Abhörskandals zurück

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Bonn/Mainz (AFP) - Die Deutsche Telekom hat Vorwürfe im Zusammenhang mit einem angeblichen neuen Abhörskandal bei dem Bonner Konzern zurückgewiesen. Das Unternehmen reagierte damit am Freitag auf Berichte von ZDF und "Wirtschaftswoche", wonach die Telekom im Dezember 1996 insgesamt rund 120 Telefongespräche von Kunden überwacht haben soll. "Für den Sachverhalt gibt es überhaupt keine Belege, das stimmt so nicht", sagte ein Telekom-Sprecher gegenüber AFP. Es seien "Gesprächsdaten erfasst und verarbeitet", aber keine Gespräche mitgeschnitten worden. ZDF und "WiWo" berichteten hingegen unter Berufung auf interne Unterlagen, die Telekom habe Telefonkunden abgehört.

Den Medienberichten zufolge soll der damalige Telekom-Vorstand Technische Dienste, Hagen Hultzsch, das Vorgehen im Zuge von Ermittlungen des Konzerns gegen mutmaßliche Hacker genehmigt haben, die einen Angriff auf die Computersysteme der Telekom verübt hätten. Zuvor habe der Justitiar der Telekom die Maßnahme mit Verweis auf den so genannten "Notwehr"-Paragraphen im Strafgesetzbuch gerechtfertigt, um schweren Schaden vom Netz der Telekom abzuwenden.

Laut ZDF und "WiWo" soll die Telekom den internen Dokumenten zufolge am 12. Dezember 1996 mit der elektronischen Überwachung von vier Telefonnummern im rheinischen Hennef begonnen haben, die insgesamt drei verdächtigen Personen zugeordnet wurden. Bei den Maßnahmen, die demnach bis zum 16. Dezember 17.29 Uhr liefen, sollen insgesamt knapp 120 Anrufe erfasst worden sein. Dabei wurden nach ZDF-Angaben offenbar auch die Gesprächsinhalte technisch verfügbar gemacht.

Die Telekom bestätigte in einem Antwortschreiben auf eine ZDF-Anfrage, angesichts eines "nach damaliger Einschätzung unmittelbar drohenden schweren Eingriffs in die Rechnersysteme der Telekom" seien "auch eigene Schritte zur Gefahrenabwehr" erfolgt. Das Unternehmen betont jedoch in dem Schreiben, das AFP vorliegt, es sei in diesem Zusammenhang "nicht zum ’Abhören’ von Telefonaten gekommen". Vielmehr sei versucht worden, "aus dem Datenverkehr dieser Personen bestimmte Steuersignale (Hackercodes) zu ermitteln". Bei dem Sachverhalt um die Abwehr des Hackerangriffs habe das Unternehmen "umfassend mit den relevanten Strafverfolgungsbehörden kooperiert".

Den Vorwurf von illegalen Aktivitäten wies der Konzern zurück: "Es erfolgte nach unserer Kenntnis kein Mitschnitt von Gesprächsinhalten." Der Fall sei vom Bundespostministerium als damaligem Regulierer "gerügt" worden, heißt es weiter in dem Antwortschreiben: "Strafrechtlich ist der Vorgang überprüft worden." Wie ZDF und "WiWo" berichteten, schrieb der zuständige Staatssekretär im Bundespostministerium, Gerhard Pfeffermann, 1997 dem Konzern: "Ich halte das Vorgehen in Ihrem Unternehmen daher für strafrechtlich in hohem Maße bedenklich."

Nach Beendigung der Operation mit dem Decknamen "Bunny" soll den Medienberichten zufolge bereits Anfang 1997 in der Telekom-Zentrale ein Streit um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme entbrannt sein. Experten des Unternehmens hätten sie für einen schweren Verstoß gegen geltendes Recht gehalten. Dafür müsse die Telekom bei Bekanntwerden sogar den Verlust ihrer Lizenz befürchten. Der Konzern sei in jedem Fall verpflichtet, die Aufsichtsbehörden und die Betroffenen über die Abhöraktion zu informieren. Diese Informationspflicht bestritt demnach jedoch vor allem Telekom-Personalvorstand Heinz Klinkhammer. Die Telekom schrieb dazu an das ZDF, die zuständigen Behörden seien "nach unserem Kenntnisstand über diese Vorgänge informiert worden".