Telekom verlangt Millionen vom Bund wegen US-Sammelklage
Stand: 03.05.2011
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Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vernhadelt heute über eine Klage der Deutschen Telekom, die von den beiden Großaktionären rund 112 Millionen Euro zurückverlangt. Es geht darum, ob die Telekom auf Vergleichszahlungen an US-amerikanische Anleger sitzen bleibt oder ob die damaligen Haupteigentümer, der Bund und die staatseigene Förderbank KfW, die Haftung übernehmen müssen. Der BGH kündigte seine Entscheidung für den 31. Mai an.
Das Geld musste die Telekom bei einem Vergleich 2005 in den USA zahlen, nachdem Anleger eine Sammelklage gegen das Unternehmen angestrengt hatten. Sie waren nach dem drastischen Niedergang der T-Aktie vor Gericht gegangen, weil sie ihrer Ansicht nach im von der Telekom erstellten Verkaufsprospekt nicht ausreichend über die angebotenen Aktien informiert worden waren. Unter anderem führten sie ins Feld, dass ausreichenden Angaben über die Übernahme des US-Unternehmens Voice Stream gefehlt hätten.
Die Klage bezieht sich auf den nach 1996 und 1999 dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000. Damals hielt der Bund 43,18 und die KfW 21,6 Prozent der Aktien. Der Börsengang wurde von einer umfangreichen Werbekampagne begleitet, auch in den USA wurden die Aktien angeboten. Das 66,50 Euro teure Papier stürzte dramatisch auf unter zehn Euro im Jahr 2002 ab. Seitdem dümpelt die Aktie bei um die zehn bis 14 Euro. Amerikanische Aktionäre verlangten Schadenersatz.
Die Telekom argumentiert, sie sei vom Bund mit der Platzierung der Aktien an der Börse beauftragt worden. Die Haftung für den Prospekt habe sie ebenfalls in dessen Auftrag übernommen. "Man hat die Telekom für die Prospekthaftung vorgeschickt und ihr das Risiko zugeschoben", so der Telekom-Anwalt. Für die aus diesem Auftrag entstandenen Nachteile - also die Vergleichszahlungen im späteren Prozess - seien daher Bund und KfW verantwortlich. Durch den Verkauf von rund 200 Millionen Aktien in den USA und anderen Ländern hatte die bundeseigene KfW rund 13 Milliarden Euro eingenommen.
Die Gegenseite verwies hingegen auf Fahrlässigkeit der Telekom und vorsätzliche Fehler in dem Prospekt. Deren Anwalt sagte: "Die Klägerin beklagt sich über Folgen, die sie wegen eigenen vorsätzlichen Verhaltens erlitten hat." Das könne nicht auf Bund und KfW abgewälzt werden und gehe über eine allgemeine Prospekthaftung hinaus. Auch sei die Telekom nicht, wie von ihr behauptet, vom Bund als "beherrschendem Unternehmen" abhängig gewesen. Die Platzierung der Aktien habe nicht nur Bund und KfW genützt, sondern sei auch für die Telekom eine "sinnvolle Maßnahme" gewesen, von der sie viele Vorteile gehabt habe.
Das Landgericht Bonn hatte der Telekom-Klage zunächst stattgegeben. Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln war sie abgewiesen worden.
Durch den Absturz der Telekom-Aktie verloren auch in Deutschland zahllose Anleger ihr Geld. Ein Musterprozess im Namen von rund 16 000 Aktionären soll am 18. Mai vom Landgericht Frankfurt entschieden werden.