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Telekom muss Wettbewerbern vorerst keinen Zugriff auf VDSL-Netz gestatten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Leipzig - Im anhaltenden Konflikt um das Hochgeschwindigkeits-Kommunikationsnetz VDSL hat die Deutsche Telekom einen Teilerfolg errungen. Nach einem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig muss die Telekom Wettbewerbern zumindest vorerst keinen Zugriff auf eigene neue Glasfaserkabel geben. Allerdings dürfen Wettbewerber für eigene Kabel die Kabelkanäle der Telekom mit verwenden. (Az: 6 C 22.08)

Ihr VDSL-Netz baut die Telekom seit 2006 aus. Es ermöglicht erheblich schnellere Internetverbindungen, mit dem neuen Netz ist die Telekom aber auch verstärkt in den Wettbewerb um Fernsehanschlüsse eingetreten. Mit Investitionen in Milliardenhöhe wurden bislang bundesweit 50 Städte an das Netz angeschlossen.

Das herkömmliche Hauptnetz der Telekom verbindet bundesweit etwa 8000 Hauptverteiler. Dort verzweigt sich das Netz zu rund 300.000 als graue Kästen bekannten Kabelverzweigern und von dort wieder zu den 39 Millionen Endkunden. Damit das VDSL-Netz seine hohe Geschwindigkeit auf dem letzten Stück zum Endkunden nicht wieder verliert, ist es technisch erforderlich, dass die Schnittstellen der Übertragungstechnik dichter an die Kunden heranrücken. Hierfür legte die Telekom in den VDSL-Städten neue Glasfaserleitungen von den Hauptverteilern zu den Kabelverzweigern.

Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass auch Wettbewerber die Kabelkanäle der Telekom nutzen können, um eigene Leitungen zu den Kabelverzweigern zu legen. Dort, wo in den Kanälen kein Platz mehr ist, sollten Wettbewerber das Telekom-Kabel gegen Gebühr mit nutzen können. Diesen Zugriff auf die Leitung hat das Bundesverwaltungsgericht nun aufgehoben.

Zur Begründung verwiesen die Leipziger Bundesrichter auf die Eigentumsrechte der Telekom. Diese wögen nur gering bei alten, noch unter Monopolbedingungen gebauten und finanzierten Anlagen wie den Kabelkanälen. Dagegen habe die Bundesnetzagentur nicht ausreichend begründet, warum sie teilweise auch einen Zugriff auf die neu gelegten Glasfaserkabel für erforderlich hält. Die Netzagentur kann hier nun Gründe nachschieben; eine neue Verpflichtung der Telekom würde dann aber nur für die Zukunft gelten.