Telekom erhält Abmahnung wegen Internet-Drosselung
Stand: 06.05.2013
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Düsseldorf - Die Verbraucherzentrale (VZ) NRW hat die Deutsche Telekom wegen der Drosselung der Internetgeschwindigkeit von bestimmten Kunden abgemahnt. Es sei unangemessen, wenn trotz eines Flatrate-Vertrages das Surftempo um über 99 Prozent heruntergesetzt werden soll, sobald ein bestimmtes Datenvolumen verbraucht wurde. Das teilte die Verbraucherzentrale am Montag in Düsseldorf mit.
Neuverträge sehen seit 2. Mai vor, dass Kunden mit einem normalen DSL-Anschluss nur noch 75 Gigabyte Daten pro Monat bei voller Geschwindigkeit versurfen dürfen, Kunden mit schnellen VDSL-Anschlüssen bis zu 400 Gigabyte. Ist diese Grenze überschritten, soll die Geschwindigkeit etwa bei VDSL-Anschlüssen um bis zu 99,2 Prozent reduziert werden.
Der VZ zufolge führt solch ein Tempolimit auf der Datenautobahn dazu, dass Internetvideos nicht mehr unterbrechungsfrei angesehen werden können und Musikhören oder Internettelefonie nicht mehr ohne Qualitätseinbußen möglich sein wird. Selbst beim Versenden von E-Mails mit Dateianhängen würden Kunden auf eine harte Geduldsprobe gestellt.
Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale in NRW, warf der Telekom nun eine "nicht hinnehmbare Benachteiligung der Verbraucher" vor. Der Telefonriese könne nicht mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen werben und den Kunden dann "den Saft fürs Surfen übers Kleingedruckte abdrehen". Wenn Verbraucher derartig auf der Standspur der Datenautobahn stranden, werde ihnen damit der "diskriminierungsfreie Zugang zu allen Diensten genommen", kritisierte Müller.
Die Telekom kann den Verbraucherschützern zufolge nun bis zum 16. Mai per Unterlassungserklärung angeben, dass sie künftig auf die Verwendung der Klausel verzichtet. Ansonsten müssten die Gerichte entscheiden, ob diese Drosselungsklausel zulässig ist oder nicht.