Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Telekom: Bitstrom-Zugangspreis bedarf Genehmigung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Bonn - Die Deutsche Telekom soll auf Aufforderung der Bundesnetzagentur einen neuen Preisvorschlag für ihren IP-Bitstrom-Zugang machen. Am Donnerstag teilte die Behörde mit, dass die bisherige Verfügung nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar dieses Jahres erweitert worden sei. Damit müsse sich die Telekom die Entgelte für den Bitstrom-Zugang nun wieder von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Dies gelte auch rückwirkend.

Die im vergangenen Jahr festgelegten Preise für die reinen DSL-Anschlüsse gelten noch bis Ende Juni, erklärte ein Sprecher der Bonner Behörde. Der IP-Bitstrom versetzt die Wettbewerber der Telekom in die Lage, breitbandige Internetanschlüsse ohne einen gesonderten Telefonanschluss anzubieten.

Ein Sprecher der Telekom bezeichnete die Entscheidung als "unverhältnismäßig". Sie führe zu einer Überregulierung. Das Bundesverwaltungsgericht habe im Januar festgestellt, dass die Telekom kein Standardangebot für Bitstrom-Zugang anbieten müsse und die Entgelte nicht vorab genehmigt werden müssen. Trotzdem habe die Telekom freiwillig angeboten, die Bitstrom-Angebote bis zur anstehenden Marktanalyse bestehen zu lassen. Diese sei noch für dieses Jahr vorgesehen. "Wir werden die Regulierungsverpflichtung nun prüfen", kündigte der Sprecher an.