Technische Richtlinie zur Internet-Sperre keine Verschlusssache mehr
Stand: 02.10.2009
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Wiesbaden - Eine technische Richtlinie, mit der die Sperrung von Kinderpornografie-Seiten im Internet umgesetzt werden soll, wird nicht mehr als Verschlusssache eingestuft. Damit reagiere das Bundeskriminalamt (BKA) auf die Kritik von Verbänden der Internetdienste-Anbieter, teilte die Behörde in Wiesbaden am Donnerstag mit. Das Gesetz zur Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie hatte der Bundestag Mitte des Jahres verabschiedet. Das BKA soll den Internet-Unternehmen ständig aktualisierte Listen einschlägiger Internet-Adressen zur Verfügung stellen; wie das genau geschehen soll, wird die Richtlinie regeln.
Es sei nie Absicht gewesen, die Verbände aus dem Verfahren der Entwicklung der technischen Richtlinie auszugrenzen, betonte BKA- Präsident Jörg Ziercke. Mit der Einstufung der Richtlinie als Verschlusssache sollte aber erreicht werden, dass Details nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht werden und damit die Gefahr von Manipulationen minimiert werde. Er werde aber die Kritik der Verbände aufgreifen und die Einstufung als Verschlusssache aufheben. Ziercke betonte, damit wachse jedoch die Verantwortung aller Beteiligten, "sorgsam und pflichtbewusst mit den ihnen zur Verfügung gestellten Informationen umzugehen".
Ein für Freitag geplantes Treffen mit den Diensteanbietern zu diesem Thema hat das BKA abgesagt.