Technik-Tipp: WLAN-Netz mit anderen sicher teilen
Stand: 07.07.2020
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Hannover – Den Internetanschluss mit anderen teilen ist nicht nur in Home-Office-Zeiten eine gute Idee – man bedenke nur das Sparpotenzial. Aber ist das geteilte Netz auch sicher für Anschlussinhaber und Mitnutzer? Und wie sieht die praktische Umsetzung im Mehrfamilienhaus oder in der Nachbarschaft aus?
Grundsätzlich rät Keywan Tonekaboni vom Fachmagazin "c't": "Wollen Sie Ihren Internetanschluss teilen, sollten Sie den Router auf dem aktuellsten Stand halten und regelmäßig Sicherheitsupdates machen, um Hackerangriffe abzuwehren."
Der einfachste Weg, das WLAN zu teilen, ist ein Gastzugang. Dafür müssen Mitnutzer nur das betreffende WLAN-Netz aufrufen. "Anschließend bestätigt der Besitzer, dass der Gast berechtigt ist, und das war's auch schon", erklärt Rainer Schuldt von der "Computer Bild". Fummelige Passworteingaben brauche es nicht unbedingt.
Sicherheit durch schützende Firewall
Die meisten Router bieten in den Einstellungen inzwischen die Möglichkeit, ein solches Gastnetzwerk zu aktivieren, das getrennt vom Haupt-WLAN arbeitet – mit oder ohne Passwort-Eingabe. "Das Gast-WLAN lässt sich auch so absichern, dass man beispielsweise nur Mails abrufen kann", sagt Keywan Tonekaboni.
"Angriffe von außen sollten immer durch eine Firewall abgewehrt werden", erklärt Rainer Schuldt. Die meisten gängigen Router-Modelle hätten eine Firewall integriert, die verhindern soll, dass Unbefugte von außen auf das Heimnetzwerk und dessen Rechner zugreifen können. Sie lässt sich auch so einrichten, dass nur bestimmte Ports für den "Außenverkehr" freigegeben werden, etwa für Onlinespiele.
Keine Haftung für Dritte
Aber was passiert, wenn Unbekannte das eigene WLAN trotzdem unberechtigt für Illegales benutzt haben, etwa fürs Runterladen von Raubkopien? Hier habe der Bundesgerichtshof bereits eindeutig geurteilt, sagt Schuldt. "Wenn man ein zweites WLAN-Signal für Dritte zur Verfügung stellt, handelt es sich lediglich um einen technischen Vorgang."
Wer sich in der Familie oder mit Nachbarn das WLAN teilt, haftet bei illegalen Vorgängen erst einmal nicht. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch keine grenzenlose Freiheit. Wer davon Kenntnis hat, dass über seinen Anschluss etwas passiert, was nicht legal ist, muss Vorkehrungen dagegen treffen. Eine Belehrungs- oder Überwachungspflicht besteht jedoch nicht. Zu den wichtigsten Vorkehrungen zählen sichere Passwörter. Außerdem können Nutzer bestimmte Internetseiten sperren. Wer in Wohngemeinschaften mit häufig wechselnden Bewohnern lebt oder das Netz mit den Nachbarn teilt, kann verschiedene Passwörter vergeben und diese schriftlich festhalten.
Privates WLAN-Netz öffentlich teilen
Ein weiterer Weg ist das öffentliche Teilen privater WLAN-Netze. "Hierfür muss man sein WLAN zunächst freigeben", sagt Schuldt. Das geschieht über spezielle Anbieter, bei denen man sich als Nutzer oder Teilnehmer registriert. Einer der bekanntesten auf diesem Gebiet ist Schuldt zufolge Fon, der inzwischen mit der Telekom kooperiert.
Wer einen Telekom-DSL-Tarif bucht, kann über das Fon-Portal seinen Router für die Allgemeinheit freigeben – und erhält im Gegenzug die Möglichkeit, ebenfalls Fon-WLAN-Netze in der Nachbarschaft oder überall in Europa zu nutzen.
Auch Vodafone und Unitymedia bieten solche sogenannten Community-Netze an, wie Schuldt ausführt. Technisch gesehen spannt der Router auch hier ein zweites WLAN-Signal für die zahlende Öffentlichkeit oder kostenlos für andere teilende Kunden der Provider auf. Das private Heim-WLAN bleibt davon unberührt.
Freies WLAN mit Freifunk
In eine ähnliche Richtung geht das Angebot der nichtkommerziellen Freifunk-Initiative. "Wer das nutzen möchte, installiert die Freifunk-Software auf einen zweiten Router, über den teilt man dann das Freifunk-WLAN", erklärt Keywan Tonekaboni. "Vorbereitete Router kann man auch bei einigen Freifunk-Initiativen bekommen." Der Freifunk-Router wird per Netzwerkkabel an den eigentlich Router gehängt und stellt eine sichere VPN-Verbindung zu einem Freifunk-Server her. "Der User geht in diesem Fall also nicht direkt ins Internet, sondern über den Freifunk-Server", erläutert Tonekaboni dar. Bei illegalen Netzaktivitäten landen dann etwa Abmahnungen bei der jeweiligen Freifunk-Initiative und nicht beim Anschluss-Inhaber.