Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

"Tagesschau"-App in der Kritik: Verleger ziehen vor Gericht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Köln - Zahlreiche deutsche Verleger klagten gegen die kostenlose "Tagesschau"-App der ARD. Nun entscheidet ein Kölner Gericht, ob die Klage berechtigt ist. Der Vorwurf der Verleger: Die kostenlose Nachrichten-Anwendung für Smartphones und Kleincomputer stört den Medienmarkt.

Zeitungsmacher und ARD stehen sich an diesem Donnerstag vor Gericht gegenüber. Grund ist eine Klage von acht Verlagen gegen die kostenlose "Tagesschau"-App. Die Wettbewerbskammer des Kölner Landgerichts muss in der Verhandlung klären, ob das mit Rundfunkgebühren finanzierte Angebot der ARD den Verlagen das Geschäft mit ihren eigenen kostenpflichtigen Apps erschwert. Die "Tagesschau" bietet nach Ansicht der Zeitungsmacher auf dem iPad und anderen Tablet-Computern sowie Smartphones zu viel Text.

"Wir sind überzeugt, dass diese Presseähnlichkeit gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt", sagt Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger. Die ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel meint dagegen, die "Tagesschau" müsse in allen Medien und Darstellungsformen präsent sein: "Unser Publikum erwartet - zurecht - dass es die Inhalte, für die es Rundfunkgebühren bezahlt hat, auch auf allen relevanten Endgeräten abrufen kann."

Verleger fürchten um Online-Umsätze

Geklagt haben der Axel Springer Verlag ("Welt", "Bild"), die WAZ Mediengruppe, die "Süddeutsche Zeitung", die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", M. DuMont Schauberg ("Kölner Stadt-Anzeiger", "Berliner Zeitung"), das Medienhaus Lensing ("Ruhr Nachrichten"), die "Rheinische Post" sowie die Medienholding Nord ("Flensburger Tageblatt", "Schweriner Volkszeitung").

ARD und ZDF wie auch die Zeitungsmacher zielen auf Mediennutzer, die auf Tablet-Computern Texte lesen, Fotos, Grafiken und Videos anschauen und O-Töne hören. Die Verlage gestalten mit viel Aufwand attraktive Zeitungsausgaben für solche Endgeräte. Ziel sind neue Online-Umsätze, während die Auflagen der Papierausgaben bei den meisten Titeln sinken. Kostenlos-Angebote wie die "Tagesschau"-App machten ihnen einen Strich durch die Rechnung, fürchten die Verleger.

Auch Inhalte von tagesschau.de in Gefahr

Die ARD argumentiert dagegen, die "Tagesschau"-App enthalte nichts, was nicht auch schon auf der Internetseite "tagesschau.de" veröffentlicht wurde. Im Umkehrschluss könnte das allerdings heißen, dass die "Tagesschau", falls sie den Prozess verliert, Texte nicht nur aus der App, sondern - nach einer weiteren denkbaren Klage - auch aus "tagesschau.de" entfernen müsste.

Es sind aber auch Kompromisse denkbar: Sei es, dass ARD und ZDF Texte von Zeitungen zukaufen und ihre Angebote auf die Zeitungsseiten verlinken, sei es, dass die "Tagesschau"-App Texte künftig nur noch kostenpflichtig anbietet.