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Surfen und Mailen bei der Arbeit - Nicht immer verboten?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Oldenburg (dpa/lni) - Das Surfen im Internet und das Verschicken privater E-Mails am Arbeitsplatz ist nach Ansicht des Bremer Arbeitsrechts-Experten Prof. Wolfgang Däubler nicht von vornherein unzulässig. "Wenn es keine zusätzlichen Kosten für den Arbeitgeber verursacht und wenn die Arbeit nicht darunter leidet, ist die private Nutzung des Internets im allgemeinen unproblematisch", sagte Däubler der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Verbietet ein Arbeitgeber den privaten Gebrauch der Systeme jedoch ausdrücklich, müssen sich die Beschäftigten daran halten."

Gegen eine kostenneutrale Internet-Nutzung "als Pausenfüller" sei grundsätzlich nichts einzuwenden, sagte Däubler. Bei Pauschaltarifen stiegen die Kosten durch eine private Bedienung nicht. "Bei einem fünf-minütigen Moorhuhnschiessen am Dienstrechner kann es allerdings vom jeweiligen Richter abhängen, ob die Übung als nützlich für die Förderung der Konzentrationsfähigkeit angesehen wird oder nicht." Gestatte der Arbeitgeber die persönliche Nutzung, müssten Extrakosten beim Aufrufen gebührenpflichtiger Seiten und Dienste aber vom Arbeitnehmer erstattet werden.

In Betrieben, in denen der private Gebrauch von Rechnern nicht geregelt ist, stellt sich nach Ansicht von Däubler eine "betriebsübliche Praxis" ein. "Sie bedeutet, dass eine private Nutzung in angemessenem Umfang üblich und geduldet ist". Unsicherheit herrsche vielfach noch darüber, was "angemessen und üblich" sei. Das führe gelegentlich zu Konflikten. Bei den Arbeitsgerichten der ersten und zweiten Instanz wachse derzeit die Zahl der Entscheidungen dazu, berichtete Däubler. Es gebe allerdings "entwickelte kulturelle Standards, die man auf die neuen Rechnerarbeitsplätze übertragen muss".