Surfen und Mailen bei der Arbeit - Nicht immer verboten?
Stand: 17.02.2003
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Oldenburg (dpa/lni) - Das Surfen im Internet und das Verschicken privater E-Mails am Arbeitsplatz ist nach Ansicht des Bremer Arbeitsrechts-Experten Prof. Wolfgang Däubler nicht von vornherein unzulässig. "Wenn es keine zusätzlichen Kosten für den Arbeitgeber verursacht und wenn die Arbeit nicht darunter leidet, ist die private Nutzung des Internets im allgemeinen unproblematisch", sagte Däubler der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Verbietet ein Arbeitgeber den privaten Gebrauch der Systeme jedoch ausdrücklich, müssen sich die Beschäftigten daran halten."
In Betrieben, in denen der private Gebrauch von Rechnern nicht geregelt ist, stellt sich nach Ansicht von Däubler eine "betriebsübliche Praxis" ein. "Sie bedeutet, dass eine private Nutzung in angemessenem Umfang üblich und geduldet ist". Unsicherheit herrsche vielfach noch darüber, was "angemessen und üblich" sei. Das führe gelegentlich zu Konflikten. Bei den Arbeitsgerichten der ersten und zweiten Instanz wachse derzeit die Zahl der Entscheidungen dazu, berichtete Däubler. Es gebe allerdings "entwickelte kulturelle Standards, die man auf die neuen Rechnerarbeitsplätze übertragen muss".