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Studie der Polizei über Account-Missbrauch im Internet

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Völlig überrascht war Stefan M.1, als er im Oktober 1999 auf die Rechnung seines Internet-Providers schaute: 5.600 Euro sollte er an Nutzungsgebühren zahlen, obwohl er nur gelegentlich das Internet nutzte. Nachdem er sich bei seinem Provider beschwerte, wurde ihm empfohlen, eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Stefan M. war kein Einzelfall. Aus dem gesamten Bundesgebiet gingen bei dem Provider und der zuständigen Kreispolizeibehörde Anfragen ein. Schnell konnte festgestellt werden, dass zwischen den vielen Fällen Querverbindungen bestanden und zahlreiche Internet-Zugangsberechtigungen missbräuchlich genutzt wurden.

Im Januar 2000 wurde im Polizeipräsidium Münster die Ermittlungskommission "INET" gebildet, die 310 Strafanzeigen aus dem gesamten Bundesgebiet bearbeitete. Der Gesamtsschaden beläuft sich nach Berechnungen der "EK INET" auf 1,5 Millionen Euro. Riesige Datenmengen waren auszuwerten. Die Ermittler wurden aufgrund der Datendimensionen oftmals vor erhebliche Probleme gestellt. Allein die Strafanzeigen mit Anlagen füllten 70.000 Blatt Papier. Zudem mussten 990.000 Einzelverbindungen (die jede für sich ein strafrechtlich relevantes Verhalten darstellten), ca. 29.000 Kundendaten und ca. 8.600 Telefonanschlüsse überprüft werden. Nach intensiven Auswertungen war es dennoch möglich, 3.600 Personen festzustellen, von deren Telefonanschlüssen mit fremden Zugangsdaten unberechtigt Internetverbindungen aufgebaut wurden. Die Zugangsberechtigungen wurden teilweise "gehackt" oder den Tätern auf andere Art bekannt.

Kriminologische Auswertung

Das Bundeskriminalamt Wiesbaden und das PP Münster nahmen diesen Fallkomplex zum Anlass, eine gezielte Auswertung der Einzelfälle durchzuführen. Ziel dieser Studie war es, den "typischen Täter" des Account- Missbrauchs festzustellen, um später darauf aufbauend sinnvolle Präventions- und Repressionskonzepte zu entwickeln. Die notwendigen Informationen haben das Polizeipräsidium Münster und das Bundeskriminalamt auf der Basis eines Fragebogens in anonymisierter Form bei den sachbearbeitenden Dienststellen im Bundesgebiet erhoben.

Typische Account-Missbraucher sind jung und männlich. Schon relativ früh gingen die Behörden davon aus, dass häufig nicht die Anschlussinhaber selbst, sondern deren Kinder für die illegale Nutzung der Zugangsberechtigungen verantwortlich sein könnten. Die Auswertung der Fragebögen bestätigte diese Vermutung der Polizei. Der "typische Täter" war männlichen Geschlechts, zwischen 16 und 21 Jahren alt, wohnhaft bei den Eltern (den Telefonanschlussinhabern) und hatte mittlere bis gehobene Schulbildung sowie PC-Kenntnisse.

Ermittlungserfolge haben auch präventive Wirkung

Die Auswertung hat gezeigt, dass den Tätern die Informationen zur Nutzung fremder Zugangsdaten überwiegend durch "Chat-Rooms" oder so genannte "Hacker-Seiten" bekannt wurden. Diese Tatsache hat aber auch einen präventiven Aspekt: Über "Chat-Rooms" und "Hacker-Seiten" veröffentlichen die Tatverdächtigen auch, dass sie durch die bestehenden Rückverfolgungsmöglichkeiten "erwischt worden" sind. Weitere potentielle Täter werden dadurch abgeschreckt. Das PP Münster hat die Erkenntnisse in ein bestehendes Präventionskonzept einfließen lassen: So werden Aufklärungsveranstaltungen angeboten, die sich schwerpunktmäßig an Lehrer richten. Ziel ist es, über diese Multiplikatoren die potentiell gefährdeten Jugendlichen und jungen Erwachsenen frühzeitig bezüglich der möglichen straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen zu sensibilisieren.