Streit zwischen Gema und YouTube geht weiter
Stand: 22.05.2012
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Hamburg/München - Der Streit zwischen der Gema und YouTube geht in eine neue Runde. Nachdem sich die Google-Plattform und die Verwertungsgesellschaft nicht einigen konnten, legten beide am Montag Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg ein.
Im Streit um Musikclips auf YouTube haben die Verwertungsgesellschaft Gema und die Google-Videotochter Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg eingelegt. YouTube sei zwar vom Landgericht Hamburg als Hosting-Plattform anerkannt worden, die nicht jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen zu überprüfen habe. "Die Forderung nach dem Einsatz von Filtern können wir aber so nicht stehen lassen", sagte eine Google-Sprecherin. Daher habe man gegen das Urteil Berufung zum Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg eingelegt.
Kompromissbereitschaft bei YouTube
Die Gema begründete ihren Schritt damit, dass die Verhandlungen mit YouTube in den vergangenen Wochen zu keiner Einigung geführt hätten. "Wir wollen uns verständigen", sagte der Syndikus der Gema, Alexander Wolf, der Nachrichtenagentur dpa. "Wir müssen aber auch darauf achten, dass die Rechtspositionen unserer Mitglieder gewahrt bleiben." Auch die YouTube-Sprecherin betonte die Kompromissbereitschaft ihres Unternehmens. "Wir wollen weiterhin mit der Gema verhandeln und treten weiter dafür ein, auch in Deutschland eine Lösung zu finden, von der Künstler, Komponisten, Autoren, Verleger und Plattenfirmen sowie die YouTube-Community in Deutschland profitieren können."
Das Landgericht Hamburg hatte am 20. April entschieden, dass YouTube mehr tun muss, damit Videos mit geschützter Musik von der Plattform verschwinden und dort auch künftig nicht mehr auftauchen. Damit konnte die Gema eine zentrale Forderung durchsetzen.
Das Gericht stellte gleichzeitig fest, dass das von YouTube entwickelte Schutzsystem Content-ID nicht ausreicht, um Clips mit geschützter Musik zu identifizieren. Content-ID muss von den Rechte-Inhabern selbst mit Mustern der geschützten Inhalte versorgt werden. Der Richter meinte, das müsse das Videoportal schon selbst machen. Besonders gegen diesen Aspekt des Urteils will sich YouTube in der Berufung zur Wehr setzen.
Neue Verhandlung in sechs bis zwölf Monaten
Da der Streit eine grundlegende Bedeutung hat, wurde erwartet, dass beide Parteien an einer letztinstanzlichen Klärung des Konfliktes interessiert sind. Nach Einschätzung von Experten werden nun sechs bis zwölf Monate verstreichen, bis der Fall in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht in Hamburg neu verhandelt werden kann.
Die Gema verlangt nun von YouTube weiterhin, die Ergebnisse der Verhandlungen offenzulegen. "Transparenz ist inzwischen ein Modewort. Aber uns geht es um Transparenz im eigentlichen Sinne", sagte Wolf. Nach dem Gesetz sei die Gema verpflichtet, jede Musiknutzung zu lizenzieren. Damit sei die Gema auch in der Pflicht, die Tarife im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die YouTube-Sprecherin wunderte sich über diese Forderung: "Wir müssen erst das Ei legen, bevor wir darüber sprechen können." Außerdem habe die Gema auch mit anderen Streaming- oder Cloud-Plattformen wie Omnifone, Simfy oder iTunes Lizenz-Konditionen vereinbart, die nicht veröffentlicht worden seien.
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