Streit im Telekom-Prozess um geschwärzte US-Aussagen
Stand: 15.01.2009
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Frankfurt/Main - Im Anlegerprozess gegen die Deutsche Telekom streiten die Parteien um Schwärzungen in Aussageprotokollen führender Telekom-Manager vor US-Gerichten. Klägeranwalt Peter Gundermann hielt der Telekom am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt Beweisunterdrückung vor. Die Protokolle hätten den Charakter eines "gravierenden Lückentextes". Die Telekom sei den Vorgaben des Gerichts bei der Vorlage der Aussagen aus dem Parallelverfahren nicht nachgekommen.
Die Vertreter des Konzerns verteidigten die Streichungen in den Aussagen unter anderem des früheren Telekom-Chefs Ron Sommer. Der Gegenseite gehe es um eine nicht zulässige Ausforschung. Ergebnis wäre eine unzumutbare Verlängerung des Prozesses. Der Vorsitzende Richter Christian Dittrich hatte zuvor festgestellt, dass das Gericht keine großen Differenzen zwischen den Aussagen in den USA und vor dem OLG sehe.
Inhaltlich geht es vor dem OLG weiterhin um den Erwerb des US-Mobilfunkanbieters VoiceStream, den die Telekom nach eigener Darstellung im Jahr 2000 erst nach dem Börsengang perfektgemacht haben will. Der rund 39 Milliarden Euro teure Deal führte in der Folge zu massiven Kursverlusten der T-Aktie. Im bislang größten Anlegerschutzprozess Deutschlands verlangen rund 17 000 Aktionäre Schadensersatz für erlittene Kursverluste in Höhe von 80 Millionen Euro.
In den USA hatte die Telekom bei einer für sie ungünstigeren Rechtslage einem Vergleich zugestimmt und 130 Millionen Dollar an die dortigen Anleger gezahlt. Die deutschen Aktionärsanwälte haben beim OLG erreicht, dass die Aussagen von Ex-Telekom-Chef Ron Sommer, seines Nachfolgers Kai-Uwe Ricke, des scheidenden Telekom- Finanzvorstands Karl-Gerhard Eick und des früheren Vorstandsmitglieds Jeffrey Hedberg zum Gegenstand der Frankfurter Prozesses gemacht werden.