Streamingdiensten vor Abo auf den Zahn fühlen
Stand: 01.11.2013
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Berlin - Auch wenn es lästig ist: Verbraucher sollten in den Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Streaminganbietern für Musik oder Filme prüfen, welche Rechte sich der Anbieter einräumen lassen will und wie die Kündigungsfristen sind. Dazu rät der Verbraucherzentrale Bundesverband. Wer sich registriert, sollte zudem möglichst sparsam mit persönlichen Daten sein und bei einer angebotenen kostenlosen Testphase nicht vergessen, das Probe-Abo rechtzeitig wieder zu kündigen, wenn man den Dienst nicht weiter nutzen möchte.
Grundsätzlich müssen Nutzer bedenken, dass beim Streaming große Datenmengen anfallen und das im Mobilfunk gebuchte Volumen schnell erschöpft sein kann. Falls möglich, sollte man deshalb zu Hause übers WLAN Musik aufs Handy oder Tablet speichern, raten die Experten. Einen sogenannten Offline-Modus gebe es teils auch bei Filmstreaming-Diensten. Doch egal, ob heruntergeladen oder gestreamt: Wer den Dienst kündigt, verliert sämtliche Musik oder Filme und hat auch keinen Zugriff mehr auf Abspiellisten oder Ähnliches.