Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Abfangens von Daten gegen Google
Stand: 19.05.2010
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Hamburg - Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den US-Konzern Google eingeleitet. Das Verfahren richte sich gegen namentlich nicht bekannte Mitarbeiter von Google Deutschland. Das sagte Behördensprecher Wilhelm Möllers am Mittwoch, womit er Informationen des NDR Fernsehens bestätigte. "Es geht um den Verdacht des Abfangens von Daten." Die Staatsanwaltschaft prüfe zur Zeit, ob es einen "belastbaren Anfangsverdacht" gebe. "Es ist völlig offen, ob wir in tiefere Ermittlungen einsteigen", sagte Möllers.
Zuvor war nach NDR-Informationen die Anzeige eines Aachener Anwalts eingegangen. Der Anwalt vertritt Mandanten, die ungeschützte W-Lan-Netzwerke zum Surfen genutzt haben und dafür verurteilt wurden.
Bei seinen Aufnahmen für das Internet-Programm Street View hatte Google auch W-Lan-Netze erfasst. Daten, die über ungesicherte Netze gesendet wurden, hat Google miterfasst und gespeichert. Das Unternehmen erklärte, es wolle die Daten löschen, ist bisher aber nicht bereit, Datenschutzbehörden Einblick in die gespeicherten Daten zu geben.
Der Straftatbestand des illegalen Abfangens von Daten wurde 2007 im Rahmen einer Strafrechtsänderung zur Bekämpfung der Computerkriminalität ins deutsche Strafgesetzbuch eingefügt. Für das Ausspähen von Informationen aus privatem Datenverkehr und der "elektromagnetischen Abstrahlung" von Computernetzen sieht der Paragraph eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren vor.