Spaßbieter bei Internet-Auktionen können zur Kasse gebeten werden
Stand: 28.03.2006
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Düsseldorf (dpa) - Nicht ernst gemeinte Gebote bei Internet- Auktionen können für den Bieter teuer werden. Nach Angaben der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vom Dienstag hatte das Amtsgericht Bremen einem privaten Autoverkäufer beim Internetauktionshaus eBay eine Vertragsstrafe von 1755 Euro zugesprochen. Diese muss ein Bieter zahlen, der trotz des Zuschlags den Wagen nicht mehr abnehmen wollte.
"Man muss eBay-Bietern eindringlich empfehlen, nur ernst gemeinte Angebote abzugeben", sagte der Präsident der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Alfred Ulrich. Allerdings hänge die rechtliche Beurteilung davon ab, ob der Anbieter Privatmann oder ein gewerblicher Händler sei. Bei gewerblichen Anbietern stehe privaten Bietern ein Widerrufsrecht zu.