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Smart Home: Bundesnetzagentur warnt vor Spionage durch vernetzte Geräte

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Geräte für das smarte Zuhause sind praktisch: So lassen sich etwa Beleuchtung, Heizung & Co. per Smartphone-App steuern. Doch die Bundesnetzagentur warnt vor vernetzten Geräten wie beispielsweise bestimmten Smartwatches, Saugrobotern und Kinderspielzeug mit Spionagefunktion. Geräte, die heimlich Videos und Ton aufnehmen, sind in Deutschland verboten.

Vorsicht bei vernetzten Geräten mit integrierter Kamera und Mikrofon

Es sind nur noch wenige Tage bis Weihnachten, der Großteil der Bundesbürger dürfte bereits die Weihnachtsgeschenke für das diesjährige Fest gekauft haben. Beliebt sind auch vernetzte Geräte. Die Bundesnetzagentur warnte am Montag vor dem Kauf von "Smart Home"-Geräten mit verbotener Funktionalität. Dazu gehören intelligentes Spielzeug oder vernetzte Alltagsgegenstände mit versteckter Kamera oder verstecktem Mikrofon.

Laut Bundesnetzagentur würden diese Geräte in die Privatsphäre der Nutzer eingreifen. "Diese Produkte sind in Deutschland verboten, wenn sie zusätzlich Audio- oder Bilddateien an ein mobiles Endgerät weiterleiten können. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Gerade in der Vorweihnachtszeit sind smarte Produkte und Spielzeuge stark nachgefragt. Wir warnen Verbraucher vor Spionagegeräten und raten, die Produktbeschreibung vor dem Kauf genau zu lesen."

Abhörfunktion aus der Ferne aktivierbar

Verboten sei beispielsweise eine Smartwatch die über eine Abhörfunktion verfüge, die oft als "voice monitoring" oder "Babyphonefunktion" bezeichnet werde. Auch wenn eine verstecke Kamera an Bord sei, sei ein Verkauf eines solchen Geräts verboten. Das verborgene Mikrofon oder die Kamera der Smartwatch lassen sich per App oder SMS aktivieren. Dritte könnten dann Stimmen und Geräusche in der Umgebung der Uhr mithören – unbemerkt vom Träger der Uhr und dessen Gesprächspartner.

Aber auch bei Saugrobotern mit Kamera und Mikrofon sei Vorsicht geboten. Mancher Saugroboter könnte heimlich Bilder und Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers senden. Der Saugroboter zeige Dritten aber nicht an, wenn entsprechende Aufnahmen gemacht werden. In diesem Zusammenhang prüfe die Netzagentur mehrere Geräte am Markt.

Hierzulande nicht erlaubt seien auch smarte Spielzeuge wie ein ferngesteuertes Auto mit versteckter Kamera, das Bilder an ein Endgerät übertragen könne. Die Bonner Behörde rät zur Achtsamkeit bei Spielzeugen, die sich mit dem Internet verbinden können.

Heimtückische Alltagsgegenstände nehmen heimlich Bild und Ton auf

Die Bundesnetzagentur rät auch vom Kauf von GPS-/GSM-Trackern mit Abhörfunktion ab. Da sich diese Funktion per App oder SMS-Befehl aus der Ferne aktivieren lasse, könnte auch jeder, der die Telefonnummer der SIM-Karte kennt, die Funktion zum Abhören nutzen. Als heimtückisch bezeichnet die Behörde Produkte, die unbemerkt Bild und Ton aufnehmen könnten, dabei aber als Alltagsgegenstände wie Duftspender oder Taschentuchboxen getarnt daherkommen. Vor dem Kauf von vernetzten Geräten sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher über die genaue Funktionsweise informieren.

Über 4.600 verbotene Produkte im Netz gelöscht

In diesem Jahr habe die Bundesnetzagentur dafür gesorgt, dass über 4.600 verbotene Produkte auf Internet-Plattformen gelöscht wurden. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr gab es 2.170 verbotene Produkte.