Sechs Jahre Haft für Verbreitung von Kinderpornos im Internet
Stand: 04.12.2002
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Münster(dpa/lnw) - Zu sechs Jahren Haft und Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik hat das Landgericht Münster am Mittwoch einen 41-Jährigen wegen der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der weitgehend geständige Mann im grossen Stil Videos und Fotos über das weltweite Netz geschickt hat, die brutale Misshandlungen an Kindern zeigen. Er soll einer der Köpfe eines internationalen Händlerringes gewesen sein. Das Urteil ist rechtskräftig.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft war der Prozess gegen den Münsteraner einer der grössten dieser Art in Deutschland. Allein in der Wohnung des 41-jährigen stellten die Ermittler mehr als 1000 Fotos und 190 Videosequenzen mit einschlägigem Inhalt sicher. Die Aufnahmen hätten Mädchen im Alter von sechs bis zehn Jahren bei brutalen Sex-Praktiken mit Erwachsenen und Kindern gezeigt. Der Anklagevertreter sprach von "unvorstellbarer Grausamkeit".
Ein Sachverständiger attestierte dem Verurteilten eine pädophile Neigung. Ohne Behandlung seien weitere Straftaten des einschlägig vorbestraften Mannes zu erwarten, urteilte das Gericht. Er stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. In die verhängte Gesamtstrafe ging eine Verurteilung wegen des sexuellen Missbrauchs eines neunjährigen Mädchens ein.