Schutz vor 0190-Missbrauch: Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf
Stand: 09.04.2003
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Berlin (dpa) - Telefon- und Internetkunden sollen künftig besser vor überteuerten Angeboten bei 0190er-Servicenummern geschützt werden. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf, mit dem Missbrauch bei den 0190er- und 0900er-Nummern bekämpft werden soll. Demnach dürfen Anrufe künftig maximal drei Euro pro Minute kosten. Nach einer Stunde muss die Verbindung automatisch getrennt werden. Anbietern droht bei Missbrauch der Entzug der Servicenummer.
Nach dem Gesetzentwurf muss der Preis für die Nutzung der Nummer künftig angegeben werden, bevor Kosten für den Kunden entstehen. Jeder Nutzer soll bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ( RegTP) Namen und ladungsfähige Anschrift eines Anbieters erfragen können. Das Gesetz sieht ausserdem ein Registrierungsverfahren für so genannte Dialer vor, die Mindestvoraussetzungen beim Verbraucherschutz erfüllen müssen. Dialer-Programme installieren sich oft vom Nutzer unbemerkt im Computer und nutzen zur Internet-Einwahl teure 0190er-Nummern.
Die Verpflichtung der Anbieter, Nutzer über den Preis zu informieren, soll künftig auch für Handy-Verbindungen zu den teuren Servicenummern gelten. Diese Pflicht soll aber erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr in Kraft treten. Bis dahin müssten die Unternehmen ihre technischen Probleme gelöst haben, erklärte Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne). Das Gesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung bis zum Sommer von Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden.
Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) sagte: "Mit dem neuen Gesetz haben wir ein schlagkräftiges Instrument geschaffen, mit dem seit einiger Zeit herrschenden Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern aufzuräumen."